Urteile aus der Kategorie „Filesharing“

05. September 2014

Anschlussinhaber haftet nicht für Sicherheitslücken im Router

Urteil des AG Braunschweig vom 27.08.2014, Az.: 117 C 1049/14

Ein Anschlussinhaber, der die durch seinen Telekommunikationsanbieter bereitgestellte Möglichkeit der automatischen Konfigurierung seines Routers nutzt und das WLAN-Netzwerk mit einem individuellen Passwort und der aktuellsten Verschlüsselung sichert, haftet u.U. nicht für Rechtsverletzungen, die über seinen Internetanschluss begangen wurden, wenn der Router bekanntermaßen eine gravierende Sicherheitslücke aufweist, die Dritten den unbefugten Zugriff auf den Internetanschluss ermöglicht.

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03. September 2014

Zur Vermutung der Täterschaft bei Filesharing im Mehrpersonenhaushalt

Urteil des AG Bochum vom 30.07.2014, Az.: 67 C 164/14

Die tatsächliche Vermutung einer Täterschaft des Anschlussinhabers bei Rechtsverletzungen durch Filesharing wird widerlegt, wenn der Internetanschluss zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung auch von anderen erwachsenen Personen im Haushalt uneingeschränkt genutzt werden konnte.

Trägt der Anschlussinhaber einen Lebenssachverhalt vor, der die Möglichkeit offen lässt, dass er nicht selbst Handlungsstörer ist, so genügt er seiner sekundären Darlegungslast.

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21. August 2014

Störerhaftung von nichtehelichen Lebensgemeinschaften

Urteil des LG Hamburg vom 04.04.2014, Az.: 310 O 409/11

Wird ein Filmwerk mittels eines Filesharing-Programms zum Herunterladen angeboten, so kann der Inhaber des Anschlusses als Störer haften, auch wenn er den Film nicht eigenhändig zum Download angeboten hat. Im Falle von nichtehelichen Lebensgemeinschaften hat der Inhaber des Internetanschlusses seinen Lebensgefährten darauf hinzuweisen, dass die Nutzung von Internet-Tauschbörsen zum illegalen Bezug urheberrechtlich geschützter Werke zu unterlassen ist. Erfolgt diese Belehrung nicht, so haftet der Inhaber des Anschlusses für Urheberrechtsverletzungen als Störer.

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12. August 2014

Störerhaftung der Eltern bei Filesharing

Beschluss des OLG Düsseldorf vom 03.04.2009, Az.: 6 W 20/09

a) Eltern müssen ihre Kinder vor den Gefahren urheberrechtsverletzender Internet-Aktionen aufklären. Für eine bestehende elterliche Störerhaftung ist es unschädlich zu behaupten, man selbst habe überhaupt nicht gewusst, dass im Internet die regelmäßig rechtsverletzende Möglichkeit des Filesharings besteht. Es ist Eltern vielmehr zumutbar, sich über die mögliche Nutzung des Internets und die dort bestehenden Gefahren zu informieren und ihre Kinder über ein dahingehendes Verbot zu belehren.

b) Der Streitwert bei öffentlicher Zugänglichmachung von PC-Software (im Fall: Brockhaus Enzyklopädie) beträgt 15.000 Euro.

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12. August 2014

Störerhaftung für Filesharing wird durch Tod des Ehemanns nicht ausgeschlossen

Beschluss des LG Köln vom 21.01.2011, Az.: 28 O 482/10

Die Inhaberin eines Internetanschlusses ist verpflichtet, den Internetanschluss durch angemessene Sicherungsmaßnahmen dahingehend zu schützen, dass dieser nicht für Rechtsverletzungen im Internet missbraucht wird. Die Anschlussinhaberin haftet als Störerin sogar dann, wenn mit dem Ehemann diejenige Person bekannt ist, welche die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung als Täter begangen hat und dieser bereits verstorben ist.

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31. Juli 2014

Zum Schadensersatz bei Filesharing eines Pornofilms

Urteil des AG Düsseldorf vom 20.05.2014, Az.: 57 C 16445/13

Bei der Berechnung des Schadensersatzes für das Filesharing eines Pornofilms entspricht der Einsatzbetrag nicht dem Verkaufspreis einer DVD, sondern ist an einer fiktiven Lizenz pro Download über ein lizensiertes Downloadportal zu ermitteln. Sodann ist anhand des Einzelfalls zu bestimmen, wie viele direkte Downloads anderer Teilnehmer des Filesharing-Netzwerkes möglich erscheinen. Ein pauschaler Multiplikationsfaktor darf dabei nicht herangezogen werden. Vorliegend ergab sich ein Schadensersatz in Höhe von 123 € sowie Abmahnkosten in Höhe von 70,20 €.

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29. Juli 2014

Werbung für eine Festnetz-Internet-Flatrate mit Drosselungsvorbehalt

Urteil des LG München I vom 25.06.2014, Az.: 37 O 1267/14

Es ist unzulässig, für eine Festnetz-Internet-Flatrate mit einer blickfangmäßig herausgestellten maximalen Downloadgeschwindigkeit zu werben, wenn sich der Telekommunikationsanbieter vorbehält, die maximal zu erreichende Übertragungsgeschwindigkeit ab einem bestimmten Datenvolumen für einzelne Internetanwendungen deutlich zu reduzieren (hier: ab 10 GB Verbrauch pro Tag  eine Reduzierung von 10 Mbit/s auf 100 Kbit/s).

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23. Juli 2014

Keine Haftung des Ferienwohnungsvermieters für Filesharing seiner Gäste

Urteil des AG Hamburg vom 24.06.2014, Az.: 25b C 924/13

Ein Vermieter von Ferienwohnungen haftet grundsätzlich nicht für Urheberrechtsverletzungen, die über den Internetanschluss der Ferienwohnung durch Urlaubsgäste begangen wurden. Eine Haftung als Störer scheidet jedenfalls dann aus, wenn der Vermieter die Gäste über die rechtmäßige Nutzung des Internetanschlusses belehrt hat und das Gäste-WLAN ordnungsgemäß gesichert war. Hierbei ist es nicht nötig, die Belehrung an die jeweilige Nationalität des Mieters anzupassen. Weiter kann sich der Vermieter auf das Haftungsprivileg des § 8 Abs. 1 S. 1 TMG für Access-Provider berufen.

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18. Juli 2014

Zur Höhe von Schadensersatz und Abmahnkosten bei Filesharing von Musiktiteln

Pressemitteilung zum Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 15.07.2014, Az.: 11 U 115/13

Für Musiktitel, die in einer Tauschbörse im Internet mittels Filesharing illegal zum Download angeboten werden, ist ein Schadensersatz in Höhe von 200 Euro pro Musiktitel angemessen. Da es für Filesharing Fälle keine konkreten Tarifregelungen gibt, wird von der Rechtsprechung teilweise auf vergleichbare Tarife der GEMA zurückgegriffen. Eine Beschränkung des Kostenerstattungsanspruchs für Abmahnkosten wird verneint, da aufgrund der weltweit möglichen Verbreitung der Musiktitel eine erhebliche Urheberrechtsverletzung vorliegt.

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15. Juli 2014

Zum Schadensersatz und den Anforderungen an die Unterlassungserklärung bei Filesharing-Abmahnungen

Urteil des AG Düsseldorf vom 03.06.2014, Az.: 57 C 3122/13

a) Streitwerte von über 10.000 € bei privatem Filesharing sind in der Regel unverhältnismäßig.

b) Als lizenzanaloger Schadensersatz für die Weiterverbreitung eines Musikalbums mit 15 Titeln, ist unter Berücksichtigung, dass der Rechteinhaber lediglich in Deutschland das ausschließliche Nutzungsrecht an dem Musikwerk innehat, das Album durch den Nutzer nur einen einzigen Tag in einer Tauschbörse angeboten wurde und die normale Lizenzgebühr für den rechtmäßigen Download eines einzelnen Liedes lediglich 92 Cent beträgt, ein Betrag von ca. 300 Euro angemessen.

c) Ein Unterlassungsbegehren auf das gesamte Musikrepertoire des Rechteinhabers und gerade nicht nur auf das gegenständliche Werk, führt zu einer gänzlich unbrauchbaren Abmahnleistung, die eine Erstattungspflicht für die Abmahnkosten entfallen lässt.

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