Urteile aus der Kategorie „Urheberrecht“

16. September 2020

Erbin von Helmut Kohl hat Anspruch auf Auskunft über Tonbänder des Altkanzlers

Alte Tonbänder
Pressemitteilung zum Urteil des BGH vom 03.09.2020, Az.: III ZR 136/18

Die Erbin von Helmut Kohl hat einen Anspruch auf Auskunft über den Verbleib der Kopien und Abschriften von Tonbändern eines Journalisten. Auf den Tonbändern sind Gespräche des Altkanzlers mit dem Journalisten zu hören, die dieser anfertigte um Kohls Memoiren zu verfassen. Helmut Kohl selber hatte bereits 2015 erstritten, dass die Original-Tonbänder an ihn herausgegeben werden müssen. Der Journalist hatte jedoch bezüglich der Kopien eine falsche Auskunftserklärung abgegeben, sodass Kohls Erbin nun ein Auskunftsanspruch hinsichtlich der Vervielfältigungen der Tonbänder zustehe, so der BGH. Bezüglich weiterer Unterlagen bestehe zwar ebenfalls ein Auskunftsanspruch, dieser sei jedoch bereits verjährt.

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21. April 2021

Streitwert bei Verletzung der Bildrechte eines professionellen Fotografen

Kamera in Händen von Fotografen, im Hintergrund helles Licht
Beschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 30.03.2020, Az.: 11 W 8/20

Werden Bildrechte eines professionellen Fotografen durch einen gewerblich handelnden Anspruchsgegner verletzt, ist der Streitwert für das Hauptverfahren nach der Rechtsprechung zwischen 5.000 und 7.000 Euro anzusetzen. Bei einem Eilverfahren ist von einem Drittel weniger auszugehen, da hier nur eine vorläufige Entscheidung getroffen wird. Der Streitwert kann diese Richtwerte übersteigen, wenn das Bild einen hohen ökonomischen Wert aufweist oder Hinweise für eine besonders umfangreiche, gewerbliche Nutzung vorliegen. Eine Abweichung vom Streitwert des Antragsstellers kann nötig sein, wenn der Streitwert deutlich über- oder untersetzt ist oder die Angaben in einer Abmahnung stark abweichen.

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09. April 2021

Comedyserie „Sechserpack“: Streit um Nachvergütung

Fernbedienung Netflix
Pressemitteilung Nr. 4/2021 zum Urteil des LG München I vom 29.01.2021, Az.: 21 O 19277/18

Eine Hauptdarstellerin der Comedyserie „Sechserpack“ darf Auskunft über die Höhe der mit der Serie erzielten Einnahmen von dem Fernsehsender verlangen, welcher die Serie ausgestrahlt hat. Der Anspruch dient dazu, einen möglichen Nachvergütungsanspruch möglichst genau beziffern zu können. Eine Nachvergütung kann verlangt werden, wenn das bezahlte Honorar in einem auffälligen Missverhältnis zu den Erträgen steht, die mit der Verwertung der Leistung erzielt wurden.

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01. Juli 2022 Top-Urteil

Streit um „Pumuckl-Ausstrahlung“ – kein Schadensersatz

Hand hält Fernbedienung vor Fernseher
Urteil des OLG München vom 24.03.2022, Az.: 29 U 2009/20

Die Drehbuchautorin der Serie „Pumuckls Abenteuer“ klagte wegen der wiederholten Fernsehausstrahlung im Jahr 2019 der Folge „Pumuckls neues Heim“ gegen den Bayrischen Rundfunk (BR) auf Schadensersatz in Höhe von EUR 32.722,67. Zwar wurde im Jahr 2002 eine „Buy-Out-Vereinbarung“ zwischen den Parteien geschlossen, wonach dem Beklagten zunächst ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt wurde, allerdings wurde dieses einfache Nutzungsrecht durch einen zweiten Vertrag bis zum 31.12.2012 beschränkt, so dass zum Zeitpunkt der Ausstrahlung keine vertragliche Beziehung mehr zwischen der Drehbuchautorin und dem BR bestand. Erstinstanzlich hatte der Beklagte einen Betrag von EUR 3.067,76 anerkannt. Das OLG München schätzte den Schadensersatz für die wiederholte Ausstrahlung mangels eigener Lizenzierungspraxis der Klägerin und feststellbarer branchenüblicher Vergütungssätze ebenfalls auf diesen anerkannten Betrag.

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20. September 2021

Verstößt Retweeten gegen Urheberrechte?

Twitter-Symbol
Amtsgericht Köln, Urteil vom 22.04.2021, Az.: 111 C 569/19

Retweeten eines Bildes auf Twitter stellt weder eine widerrechtliche Vervielfältigung i.S.d. § 16 UrhG noch eine öffentliche Zugänglichmachung i.S.d. § 19a UrhG dar, wenn der Inhaber der Nutzungsrechte das Bild zuvor ohne weitere Beschränkung auf Twitter hochgeladen hat. Das Retweeten gehört zum Wesen von Twitter, im Hochladen der Fotos auf eine solche Plattform liegt mithin eine konkludente Einwilligung in deren Weiterverbreitung auf der jeweiligen Plattform.

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20. Oktober 2021

Cartoon auf Internetseite einer Schule kann Wiederholungsgefahr für andere Schulen begründen

Schüler bei Gruppenarbeit
Urteil des BGH vom 22.09.2021, Az.: I ZR 83/20

a) Macht ein Lehrer im Rahmen der Informatik-Arbeitsgemeinschaft einer öffentlichen Schule, die sich mit der Erstellung der schulischen Internet-Homepage befasst, auf dieser Homepage einen der Auflockerung und Illustration dienenden Cartoon in urheberrechtsverletzender Weise öffentlich zugänglich, erstreckt sich die hierdurch begründete Wiederholungsgefahr regelmäßig auf alle öffentlichen Schulen im Verwaltungsbereich des in Anspruch genommenen Bundeslands.

b) Weist das erstinstanzliche Gericht den Hauptantrag des Klägers ab und gibt seinem Hilfsantrag statt, fällt bei Einlegung der Berufung durch den Beklagten die Entscheidung über den Hauptantrag bei dem Berufungsgericht nicht zur Entscheidung an, sondern erwächst in Rechtskraft, wenn nicht der Kläger Anschlussberufung einlegt. Dieser Grundsatz gilt auch, wenn der Kläger den Rechtsstreit erstinstanzlich hinsichtlich des Hauptantrags einseitig für in der Hauptsache erledigt erklärt und den Hauptantrag hilfsweise - für den Fall, dass die Voraussetzungen der Feststellung seiner Erledigung nicht vorliegen - aufrechterhält.

c) Erklärt der Kläger mit Blick auf eine von dem Beklagten nach Klageerhebung abgegebene Unterwerfungserklärung den Rechtsstreit hinsichtlich des geltend gemachten Unterlassungsanspruchs einseitig für erledigt und erhält diesen Anspruch hilfsweise - für den Fall, dass der Erledigungsfeststellungsantrag nicht begründet ist - aufrecht, kann die Erledigungserklärung regelmäßig nicht dahin ausgelegt werden, dass der Kläger auf den Unterlassungsanspruch verzichtet oder die Parteien sich auf sein Entfallen geeinigt hätten.

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22. Dezember 2020

YouTube: Keine Pflicht zur Herausgabe der Mail-Adresse von Urheberrechtsverletzern

Ein Video ist auf einer Videoplattform zu sehen
Pressemitteilung des BGH vom 10.12.2020, Az.: I ZR 153/17

Videoplattformbetreiber sind nicht dazu verpflichtet die Mail-Adressen, IP-Adressen oder Telefonnummern von Raubkopierern herauszugeben. Der BGH begründet seine Entscheidung damit, dass der Begriff "Anschrift" des Anspruchs aus § 101 III Nr. 1 UrhG dem Begriff "Adressen" der entsprechenden EU-Richtlinie entspricht. Von diesem Begriff wird weder die Mail-Adresse, noch die Telefonnummer oder die IP-Adresse des Nutzers, der widerrechtlich Dateien hochlädt, erfasst.

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17. Juni 2022 Top-Urteil

Internetplattformen haften für ihre Nutzer

Mann schreibt am Laptop, daneben sind verschieden Computerzeichen abgebildet
Pressemitteilung des BGH zu den Urteilen vom 02.06.2022, Az.: I ZR 140/15 u. a.

Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Verfahren über die Haftung der Betreiber der Internetvideoplattform "You-Tube" und des Internetsharehosting-Dienstes "uploaded" entschieden. Dabei änderte der BGH seine langjährige Rechtsprechung und passt diese damit an EU-Recht an. Bislang konnten die Betreiber nur als Störer auf Unterlassung verklagt werden, nun ist auch ein Anspruch auf Schadensersatz möglich. Das letzte Wort ist jedoch noch nicht gesprochen - um Detailfragen zu klären, müssten die Berufungsgerichte noch weitere Feststellungen treffen.

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21. März 2022

Sandalen als Werke der angewandten Kunst

Urteil des LG Köln vom 03.03.2022, Az.: 14 O 366/21

Das LG Köln hat in seinem Urteil vom 03.03.2022 den Begriff der persönlichen geistigen Schöpfung im Sinne des § 2 Abs. 2 UrhG konkretisiert. Unter anderem darf das Werk kein Produkt aus zwingenden Regeln sein, sondern muss die freie kreative Entscheidung seines Urhebers zum Ausdruck bringen. Dabei kann das Vorhandensein von Individualität und Originalität nicht nur anhand des konkreten Werkes beurteilt werden, vielmehr muss auch die Relation zum konkreten Schaffungsprozess und dem Schöpfer beachtet werden. Das Gericht ist außerdem der Auffassung, dass die Beurteilung zwar dem Unionsrecht entsprechen muss, den nationalen Gerichten aber in diesem Rahmen dennoch ein eigener Beurteilungsspielraum zukommt. Das LG gab so einem Schuhhersteller Recht, der wegen Urheberrechtsverletzungen an einer Sandale geklagt hatte.

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29. Juli 2022

Verfallene Burg – ein „Lost Place“?

baufällige Ruine mit Lichteinfall und Bauschutt auf dem Boden
Pressemitteilung des AG München zum Urteil vom 09.04.2021, Az.: 142 C 14251/20

Eine verfallene mittelalterliche Burg darf als "lost Place" bezeichnet werden. Dies entschied das AG München. Der Betreiber einer Website hat Fotos des historischen Schlosses auf seinem Blog unter der Rubrik "Lost Places" veröffentlicht. Die Klägerin, eine amerikanische Gesellschaft und Eigentümerin der Burg, machte daraufhin Schadensersatzansprüche wegen Verletzung "moralischer Rechte" geltend. Diese hat das Gericht vollständig abgewiesen: Die Gesellschaft als juristische Person könne nicht Inhaberin der Urheberrechte sein. Zudem handele es sich bei der Bezeichnung als "lost Place" um eine offenkundig wahre Tatsachenbehauptung.

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