Urteile aus der Kategorie „Urheberrecht“

17. November 2008

Internet-PC ist rundfunkgebührenpflichtig

Urteil des VG Ansbach vom 10.07.2008, Az.: AN 5 K 08.00348

Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Ansbach hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt, der sonst kein Hörfunk- oder Fernsehgerät bereithält, für seinen internetfähigen PC seit dem 1. Januar 2007 Rundfunkgebühren bezahlen muss. Durch den Rundfunkgebührenstaatsvertrag sind seit dem 1. Januar 2007 auch für neuartige Rundfunkempfangsgeräte (insbesondere Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können) Rundfunkgebühren zu entrichten, wenn nicht schon für andere Empfangsgeräte Rundfunkgebühren bezahlt werden. Ein internetfähiger PC sei ein neuartiges Rundfunkempfangsgeräte im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrages...
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19. April 2011

Auslegung des § 52b UrhG im Hinblick auf elektronische Leseplätze in Universitätsbibliotheken

Beschluss des LG Frankfurt/Main vom 16.03.2011, Az.: 2-06 O 378/10

Die Schrankenregelung des § 52 b UrhG enthält auch das Recht, ein digitales Vervielfältigungsstück herzustellen. Sonst würde die Bestimmung weitgehend leerlaufen. Die privilegierten Einrichtungen müssen in der Regel ein digitales Vervielfältigungsstück herstellen, um so die Zugänglichmachung überhaupt zu ermöglichen. Jedoch ist im Rahmen des § 52b UrhG eine öffentliche Zugänglichmachung nur dergestalt erlaubt, dass weitere Nutzungen wie Ausdrucken oder Speichern auf USB-Stick nicht möglich sind. Ein geschlossener Vertrag steht der Anwendung des § 52b UrhG entgegen.
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16. Juli 2012

Alone in the dark

Pressemitteilung Nr. 114/2012 des BGH vom 13.07.2012, Az.: I ZR 18/11 Prüfungs- und Handlungspflichten für Filehoster wie Rapidshare entstehen erst dann, wenn Kenntnis von einem konkreten rechtsverletzenden Angebot erlangt wurde. Eine Verschärfung der Prüfpflichten des Filehosters folgt nicht daraus, dass das Geschäftsmodell für Urheberrechtsverletzungen besonders anfällig ist. Sobald der Filehoster Kenntnis von dem rechtsverletzenden Angebot erhält, ist er nicht nur verpflichtet das Angebot zu sperren, sondern es muss auch – im Rahmen des technisch und wirtschaftlich Zumutbaren - Vorsorge darüber getroffen werden, dass es zukünftig nicht zu weiteren Rechtsverletzungen kommt.
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24. Mai 2007

Gedichttitelliste II

Urteil des BGH vom 24.05.2007, Az.: I ZR 130/04 Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wird zur Auslegung des Art. 7 Abs. 2 lit. a der Richtlinie 96/ 9/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken (Datenbankrichtlinie) folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Kann eine Übernahme von Daten aus einer (gemäß Art. 7 Abs. 1 der Datenbankrichtlinie) geschützten Datenbank in eine andere Datenbank auch dann eine Entnahme im Sinne des Art. 7 Abs. 2 lit. a der Datenbankrichtlinie sein, wenn sie aufgrund von Abfragen der Datenbank nach einer Abwägung im Einzelnen vorgenommen wird, oder setzt eine Entnahme im Sinne dieser Vorschrift einen Vorgang des (physischen) Kopierens eines Datenbestandes voraus?
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12. Januar 2012

Einmal Open Source immer Open Source

Urteil des LG Berlin vom 08.11.2011, Az.: 16 O 255/10 Sammelwerke, die Open Source Software enthalten, unterliegen als Ganzes den Bedingung der GPL (General Public License).
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14. Oktober 2008

Nachweis über die Zuordnung der IP-Adresse

Urteil des LG Hamburg vom 14.03.2008, Az.: 308 O 76/07

Zum Nachweis, wem eine bestimmte IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt zugeordnet war, genügen bei Unterlassungsbegehren die Ausdrucke einer Online-Ermittler-Firma nicht.
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22. Oktober 2012

Streitwert bei ungenehmigter Verwendung von Fotos auf eBay

Beschluss des OLG Hamm vom 13.09.2012, Az.: I-22 W 58/12

Für die ungenehmigte Verwendung eines Lichtbildes durch private oder kleingewerbliche Dritte ist ein Lizenzschaden in Höhe von 450 € anzusetzen. Die bisher üblicherweise angewandten Regelstreitwerte in Höhe von 6.000 € für eine ungenehmigte Verwendung, sind jedoch für die Fälle von lediglich zeitlich begrenzter Verwendung (hier: Produktbild auf eBay), nicht mehr angemessen. Vielmehr ist zur Berechnung des Streitwertes der geltend gemachte Lizenzschaden zu verdoppeln, mithin 900 €.

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12. April 2007

Störerhaftung durch Download von Computerspielen

Urteil des LG Frankfurt am Main vom 12.04.2007, Az.: 2/03 O 824/06 Wird einem Dritten ein Interzugang überlassen, so ist es nicht unwahrscheinlich, dass von diesem durch Downloads Urheberrechtsverletzungen begangen werden. Gerade bei Jugendlichen bestehen hier Prüf- und Handlungspflichten, die sich aber nicht darauf erstrecken, bereits die Installation von Filesharing-Software zu verhindern. Jedoch müssen die Installation von Sofware durch ander Benutzer verhindert und Nutzungsbeschränkungen festgelegt werden.
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07. September 2010

LG Hamburg lehnt Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen YouTube ab

Pressemitteilung des LG Hamburg vom 27.08.2010

Das Landgericht Hamburg hat den Antrag der GEMA und anderer Verwertungsgesellschaften auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen YouTube bezüglich der Veröffentlichung von insgesamt 75 Kompositionen mangels Eilbedürftigkeit zurückgewiesen. Das Landgericht sah die Dringlichkeit einer vorläufigen Regelung als nicht hinreichend glaubhaft gemacht an. Ob von YouTube eine Unterlassung der Veröffentlichung von Musikstücken aus dem von den Antragstellerinnen als Verwertungsgesellschaften beanspruchten Musikrepertoire verlangt werden kann, hat das LG Hamburg damit allerdings nicht entschieden.
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19. April 2011

Keinen Anspruch auf Speicherung von Verkehrsdaten „auf Zuruf“

Beschluss des OLG Hamm vom 02.11.2010, Az.: I-4 W 119/10

Ein Antrag auf Sicherung von Verkehrsdaten, der darauf gerichtet ist, dass Verkehrsdaten bereits im Voraus mit Blick auf erst zukünftige, erwartete Rechtsverletzungen an Tonaufnahmen gesichert werden sollen, um so Löschungen prophylaktisch zu verhindern, ist unbegründet. Eine solche Art von Vorratsspeicherung ist vom Gesetz nicht vorgesehen. Dies gilt auch dann, wenn die entsprechenden Verkehrsdaten als Grundlage für ein späteres Gestattungsverfahren nach § 101 UrhG dienen sollen.
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