Urteile aus der Kategorie „Verbraucherrecht“
DocMorris – Nur ein Apotheker darf Apotheken betreiben
Mobilfunk im Fernabsatz
Urteil des Brandenburgischen OLG vom 11.02.2009, Az.: 7 U 116/08
Bei Mobilfunkverträgen gilt das Widerrufsrecht des Fernabsatzrechts. Dem Verbraucher steht auch bei längerfristigen Verträgen kein gesteigertes Schutzbedüfnis zu, auch wenn ihm vor Vertragsschluss nicht die Möglichkeit gegeben ist, sich von der Qualität der Leistung zu überzeugen.
Anklicken allein belehrt nicht über Rechte
Urteil des AG Wuppertal vom 01.12.2008, Az.: 32 C 152/08
Die Widerrufsbelehrung des Verbrauchers muss in Textform ergehen. Kann der Verbraucher die Widerrufsbelehrung auf der Internetseite des Unternehmers anklicken und sich dort über den Inhalt informieren, so ist dies nicht ausreichend. Die Erklärung muss in einer Urkunde oder auf andere zur dauernden Wiedergabe von Schriftzeichen geeigneten Weise abgegeben werden. Diese Form ist nur gewahrt, wenn es tatsächlich zu einem Download der Widerrufsbelehrung kommt.
Doch kein Verbraucher
Urteil des LG Hamburg vom 16.12.2008, Az.: 309 S 96/08
Zweifelhaft ist, ob hinsichtlich der Verbrauchereigenschaft nach § 13 BGB auf den objektiven Empfängerhorizont des Verkäufers oder auf den vom Kunden verfolgten Zweck abzustellen ist. Aus Sicht eines objektiven Erklärungsempfängers wird durch die Verwendung einer beruflichen Rechnungs- und Lieferadresse sowie Email-Adresse durch das eigene Verhalten des Käufers nach außen hin der Eindruck vermittelt, dass dieser nicht als Verbraucher handelt.
Wo kommt die Werbung her?
Urteil des OLG Köln vom 29.04.2009, Az.: 6 U 218/08
Eine generelle Einverständniserklärung zum Erhalt von Werbung jeglicher Art, um an Internetgewinnspielen teilnehmen zu können, benachteiligt den Verbraucher unangemessen und hält einer Inhaltskontrolle nicht Stand. Eine solche Klausel als allgemeine Geschäftsbedingung einzuordnen steht weder die Einseitigkeit noch die Ausgestaltung als "Opt-in"-Erklärung, zu der es keine gleichwertigen Alternativen gibt, entgegen.
Deutliche Kennzeichnung von Textübernahme in wissenschaftlichen Arbeiten
0,99 Cent können überraschend sein
Gleiches gilt für eine Verlängerungsklausel, die in der Rubrik "Zahlung und Preise" versteckt ist und nicht etwa mit "Vertragslaufzeit" oder "Vertragsverlängerung" überschrieben ist.
„Halzband“ – Haftung des Inhabers eines eBay-Accounts für die Benutzung durch Dritte
Nr. 17 Abs. 2 Satz 1 der AGB-Sparkassen unwirksam
Pressemitteilung 81/2009 des BGH zu den Urteilen vom 21.04.2009, Az.: XI ZR 55/08 und XI ZR 78/08
Die Klausel Nr. 17 Abs. 2 Satz 1 AGB-Sparkassen darf im Bankverkehr mit Privatkunden nicht verwendet werden. Entgelte für Tätigkeiten zu erheben, für die eine gesetzliche oder nebenvertragliche Verpflichtung besteht oder die im eigenen Interesse erbracht werden, ist mit der gesetzlichen Regelung nicht vereinbar und benachteiligt den Verbraucher entgegen Treu und Glauben unangemessen.

