Urteile aus der Kategorie „Wettbewerbsrecht“

11. Januar 2007

Ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz wegen Nachahmung von Produkten

Urteil des BGH vom 11.01.2007, Az.: I ZR 198/04 a) Ansprüche aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz wegen unangemessener Ausnutzung der Wertschätzung eines nachgeahmten Produkts nach §§ 3, 4 Nr. 9 lit. b UWG können bestehen, wenn die Gefahr einer Täuschung über die Herkunft beim allgemeinen Publikum eintritt, das bei den Käufern die Nachahmungen sieht und zu irrigen Vorstellungen über die Echtheit der Nachahmungen verleitet wird. ...
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14. Dezember 2006

200 Abmahnungen sind nicht rechtsmissbräuchlich

Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 14.12.2006, Az.: 6 U 129/06 Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 14.12.2006, Az 6 U 129/06, entschieden, dass auch wenn eine große Zahl von Abmahnungen - in diesem Fall um die 200 Stück - vorliegt, diese nicht aufgrund ihrer Anzahl rechtsmissbräuchlich sind. Zudem hat das OLG Frankfurt in dem Streit entschieden, dass die Verwendung einer mangelhaften Widerrufsbelehrung einen Wettbewerbsverstoss darstellt.
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07. Dezember 2006

UVP ist als bekannte Abkürzung nicht irreführend

Urteil des BGH vom 07.12.2006, Az.: I ZR 271/03 a) Eine Preisempfehlung, die nicht die ausdrückliche Angabe enthält, dass die Empfehlung vom Hersteller stammt und/oder unverbindlich ist ("empfohlener Verkaufspreis" oder "empfohlener Verkaufspreis des Herstellers"), ist nicht bereits deshalb irreführend. Denn dem informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher ist bekannt, dass Preisempfehlungen üblicherweise vom Hersteller ausgesprochen werden und unverbindlich sind. b) Die Verwendung einer Abkürzung, die dem Verkehr als Abkürzung für eine unverbindliche Herstellerpreisempfehlung bekannt ist ("UVP"), ist gleichfalls nicht wegen Verstoßes gegen das Irreführungsverbot unzulässig.
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28. November 2006

Möglichkeit des Abspeicherns und Ausdruckens genügt der Textform von AGB`s bei eBay

Urteil des LG Paderborn vom 28.11.2006, Az.: 6 O 70/06 Bei Fernabsatzverträgen über die Internetverkaufsplattform eBay genügt die Textform im Sinne des § 126 b BGB, wenn die notwendigen Informationen für den Verbraucher im Rahmen des Angebots zur Verfügung gestellt werden und der Verbraucher die Möglichkeit hat, sie zu speichern und auszudrucken. Dessen Schutzbedürfnis an einer dauerhaften Verfügbarkeit der Informationen wird dadurch hinreichend Rechnung getragen, dass er sich die Informationen ohne besonderen Aufwand ausdrucken und abspeichern kann zumal sie bei einem Zuschlag (Kauf) zusammen mit dem Angebot noch 90 Tage auf der eBay-Plattform gespeichert und für ihn abrufbar bleiben.
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16. November 2006

Telefonwerbung für „Individualverträge“

Urteil des BGH vom 16.11.2006, Az.: I ZR 191/03 1. Ein Klageantrag, der auf das Verbot gerichtet ist, unaufgefordert Telefonwerbung zu betreiben, ohne dass ein vorheriges Einverständnis des Adressaten besteht oder zumindest Umstände vorliegen, aufgrund deren das Einverständnis mit einer solchen Kontaktaufnahme vermutet werden kann, ist regelmäßig nicht hinreichend bestimmt. 2. Für die Beantwortung der Frage, ob bei einer Telefonwerbung gegenüber Marktteilnehmern, die nicht Verbraucher sind, von einer mutmaßlichen Einwilligung ausgegangen werden kann, ist auf die Umstände vor dem Anruf sowie auf die Art und den Inhalt der Werbung abzustellen. 3. Bei einem Bauhandwerksunternehmen kann nicht davon ausgegangen werden, dass es mutmaßlich an einer telefonischen Werbung für eine hinsichtlich ihres Inhalts und Umfangs nicht näher bestimmte Vermittlungsleistung interessiert ist, die durch eine nicht unbeträchtliche und zudem im Voraus zu erbringende Gegenleistung entgolten werden soll. 4. Bei Bejahung einer unzumutbaren Belästigung i.S. von § 7 UWG ist eine gesonderte Prüfung des Verhaltens auf seine Eignung zur nicht nur unerheblichen Beeinträchtigung der Interessen der Betroffenen i.S. von § 3 UWG nicht mehr veranlasst.
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13. November 2006

Zur Zulässigkeit von Preisanpassungsklauseln in AGB

Urteil des OLG Köln vom 13.01.2006, Az.: 6 U 148/05 Anbieter von Flüssiggas dürfen in ihren langfristigen Lieferverträgen keine Preisanpassungsklauseln verwenden, wenn diese dem Grund und Umfang nach eine Preiserhöhung nicht hinreichend konkret festlegen. Die Kunden werden durch solche Klauseln ansonsten unangemessen benachteiligt. Dies wird auch nicht durch ein dem Kunden eingeräumtes Kündigungsrecht beseitigt.
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13. November 2006

Zur Zulässigkeit verschiedener AGB-Klauseln bei Auktionen über eBay

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 13.11.2006, Az.: 5 W 162/06 Im Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts entschieden die Richter erneut über die Zulässigkeit verschiedener Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Internet-Auktionen über eBay. Der Antragsteller sah in den Verwendungen folgender Klauseln Verstöße gegen die Paragraphen §§ 307 ff. BGB und § 4 Nr. 11 UWG: Angebotsbindung des Kunden von einer Woche, Teillieferungen, Vorausüberweisung und eine Gewährleistungsfrist von Gebrauchtware von einem Jahr.
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06. November 2006

Einbindung von Grafikdateien mit Rechtstexten in eBay-Artikelbeschreibungen wettbewerbswidrig

Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 06.11.2006, Az.: 6 W 203/06 1. Die Einblendung der nach § 312 c I BGB erforderlichen Verbraucherinformationen gemäß § 1 I BGB-InfoV auf einer externen Grafikdatei wird den gesetzlichen Anforderungen nicht gerecht, wenn diese Einblendung aus technischen Gründen nicht erfolgt, wenn auf eBay-Angebote über WAP zugegriffen wird. 2. eBay-Vertragsbedingungen sind keine gesetzlichen Vorschriften in Sinne von § 4 Nr. 11 UWG.
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19. Oktober 2006

Eine „Geld-zurück-Garantie“ muss Hinweise auf die Inanspruchnahme der Vergünstigung enthalten

Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 19.10.2006, Az.: 13 O 20/06 Eine unlautere Wettbewerbshandlung liegt vor, wenn bei Verkaufsförderungsmaßnahmen wie u.a. Geschenken die Bedingungen für ihre Inanspruchnahme nicht klar und eindeutig angegeben werden. Das OLG Frankfurt am Main erachtete die Werbung mit einer "Geld-zurück-Garantie" dabei als Verkaufsförderungsmaßnahme im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Die "Geld-zurück-Garantie" muss deshalb klare und deutliche Hinweise enthalten, wie die Verbraucher in den Genuss der Vergünstigungen kommen können. Dies war im vom Gericht zu entscheidenenen Sachverhalt nicht der Fall, so dass ein Wettbewerbsverstoß bejaht wurde.
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