Deutsche Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht
Nach langem Streit hat der EuGH nun eine Entscheidung getroffen. Die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung aus dem Telekommunikationsgesetz wurde für nicht vereinbar mit dem Unionsrecht befunden. Das Gericht legte jedoch auch einige Ausnahmen fest, in denen eine Vorratsspeicherung möglich seien soll. Bereits kurz nach der Entscheidung entstehen hitzige Debatten, wie es in Zukunft um das Thema Vorratsdatenspeicherung in Deutschland stehen soll.

