Urteile aus der Kategorie „Domainrecht“

26. November 2018

Anspruch auf Übertragung einer Internet-Domain infolge eines Pfändungsbeschlusses

Domain Kürzel auf Tastatur
Urteil des BGH vom 11.10.2018, Az.: VII ZR 288/17

a) Die Inhaberschaft an einer Internet-Domain unter der Top-Level-Domain "de" gründet sich auf die Gesamtheit der schuldrechtlichen Ansprüche, die dem Inhaber der Domain aus dem Registrierungsvertrag gegenüber der DENIC eG zustehen. Diese Ansprüche sind Gegenstand der Pfändung nach § 857 Abs. 1 ZPO (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 5. Juli 2005 - VII ZB 5/05, NJW 2005, 3353).

b) Drittschuldnerin ist bei der Pfändung der Gesamtheit der schuldrechtlichen Ansprüche des Domaininhabers aus dem Registrierungsvertrag die DENIC eG (im Anschluss an BFHE 258, 223).

c) Bei einer Verwertung der gepfändeten Ansprüche nach § 857 Abs. 1, § 844 Abs. 1 ZPO durch Überweisung an Zahlungs statt zu einem Schätzwert übernimmt der Gläubiger sämtliche Ansprüche aus dem Registrierungsvertrag mit der DENIC eG einschließlich der vertraglichen Position als zu registrierender Domaininhaber.

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27. April 2016

Keine Haftung des Domain-Registrars als Störer

Internet URL auf Globus
Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 16.09.2015, Az.: 16 W 47/15

Die Haftung des Domain-Registrars kann nicht mit dem eines Host-Providers verglichen werden. Ein Domain-Registrar haftet nur als Störer, wenn eine offenkundige Persönlichkeitsverletzung vorliegt. Begründet wird die begrenzte Haftung mit dem Umstand, dass der Domain-Registrar keine Möglichkeit hat einzelne Inhalte zu löschen oder zu sperren.

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18. Juli 2014 Kommentar

OLG Stuttgart: Entscheidung im ADR-Verfahren kann unbeachtlich sein

Kommentar zum Urteil des OLG Stuttgart vom 28.05.2014, Az.: 2 U 147/13

Mit Hilfe des sog. ADR-Verfahrens wird allgemein die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitbeilegung beschrieben, um einen Rechtsstreit außerhalb der staatlichen Gerichtsbarkeit zu entscheiden. Gerade auch bei einer Vielzahl von Top-Level-Domains besteht die Möglichkeit, ein solches Streitbeilegungsverfahren durchzuführen, wenn es z.B. zu einer rechtsverletzenden Domainregistrierung oder -benutzung kommt oder gekommen ist. Wann eine solche Entscheidung dann für die deutsche Gerichtsbarkeit zu beachten ist, hatte nun das Oberlandesgericht Stuttgart zu entscheiden.

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16. Dezember 2015 Kommentar

OLG Düsseldorf – Unterlassungsverpflichtung erstreckt sich auch auf den Google Cache

Fünf gemalte Kreise in den Farben rot - gelb - blau - grün - rot und eine Lupe; Suchmaschine
Kommentar zum Urteil des OLG Düsseldorf vom 03.09.2015, Az.: I-15 U 119/14

Im sogenannten Google Cache findet sich für jede Internetseite, die in den Suchmaschinenindex von Google aufgenommen und deren Archivierung nicht unterbunden wurde, eine ältere Version dieser Website. Über den Google Cache kann damit gegebenenfalls eine ältere Version der Webseite aufgerufen werden, auch wenn tatsächlich bereits eine überarbeitete Fassung der Webseite online ist. Dazu klickt man einfach im Google Suchtreffer den „Pfeil nach unten“ neben dem Suchtreffer an und klickt dort auf „Im Cache“. Hier sieht man dann neben der gespeicherten Webseite das Datum und die Uhrzeit der archivierten Seite. Je nach Aktualisierungsintervall der Webseite wird dann von Google der Cache mit dem neuen Inhalt der Webseite überschrieben. Dieses reicht von wenigen Stunden bis zu mehreren Wochen und Monaten.

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19. Januar 2015

fluege.de gegen flüge.de

Flugzeug steht während eines Sonnenuntergangs am Flughafen.
Urteil des OLG Dresden vom 25.03.2014, Az.: 14 U 1364/13

Der Betreiber der Internetdomain "fluege.de" kann gegen den Betreiber der Domain "flüge.de" weder marken- noch wettbewerbsrechtliche Ansprüche geltend machen. Der Domainname "fluege.de" genießt keinen Schutz als Unternehmenskennzeichen, da er wegen seines rein beschreibenden Charakters nicht kennzeichenmäßig verwendet wird und es sowohl an der Unterscheidungskraft als auch an einer Verkehrsgeltung fehlt. Für letzteres reicht eine gewisse Bekanntheit gerade nicht aus. Auch besteht mangels Unterscheidungskraft kein wettbewerbsrechtlicher Nachahmungsschutz. Eine gezielte Behinderung ist ebenfalls nicht anzunehmen.

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19. Februar 2016 Kommentar

BGH bejaht im Grundsatz Werktitelschutz für Internet-Domains und Apps

Tablet mit Wetter-App und zwei Händen.
Kommentar zum Urteil des BGH vom 28.01.2016, Az.: I ZR 202/14

Immer häufiger finden sich Online-Shops und Dienstleistungen, die bislang vornehmlich über das „stationäre“ Web erreichbar waren, nunmehr auch im mobilen Internet und dort als Smartphone Applikation wieder. Die Betreiber der Domains haben dabei regelmäßig ein Interesse, unter dem Namen ihrer Domain auch im Bereich der Apps gefunden zu werden. Aufgrund der Vielzahl der mittlerweile existierenden Apps kann es passieren, dass der eigene Name bereits als App-Name existiert. Der Bundesgerichtshof hatte in einem solchen Fall über den Schutz und die Reichweite von Domainnamen und den Namen von Apps zu entscheiden.

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18. August 2016 Kommentar

UDRP – BMW geht erfolgreich gegen Domains bmw—deutschland.info und bmwgroup.online vor

blaues "www" - Zeichen, davor Werkzeuge

Bereits vor einem Jahr berichteten wir, dass BMW erfolgreich gegen den „Domain-Hack“ b.mw im Rahmen des UDRP-Verfahrens vorging. Dass der bayerische Automobilhersteller auch weiterhin rechtsverletzende Domainregistrierungen im Blick hat, zeigen zwei neue UDRP-Verfahren wegen den Domains bmw---deutschland.info und bmwgroup.online, bei denen der Autohersteller ebenfalls im Ergebnis erfolgreich vorging.

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02. März 2015

Registrar haftet für Urheberrechtsverletzungen wenn er davon Kenntnis hat

Finger drück auf eine rote Taste auf einer Tastatur mit der Aufschrift "illegaler download".
Urteil des OLG Saarbrücken vom 22.10.2014, Az.: 1 U 25/14

Grundsätzlich trifft einen Registrar zwar keine Überwachungspflicht. Sobald er jedoch Kenntnis über eine offensichtliche und ohne weiteres feststellbare Rechtsverletzung erlangt, muss er tätig werden. Wird er auf eine Rechtsverletzung explizit hingewiesen, muss er die betroffene Domain zeitnah sperren. Andernfalls haftet der Registrar selbst als Störer.

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20. April 2014 Kommentar

Die Registrierung der Abkürzung eines Unternehmenskennzeichens als Domain kann einen unrechtmäßigen Namengebrauch darstellen

Kommentar zum Urteil des BGH vom 06.11.2013, Az.: I ZR 153/12

Ein guter Domainname ist nach wie vor ein wertvolles Gut. Umso ärgerlicher ist es, wenn der begehrte Domainname bereits durch einen Dritten registriert worden ist. Gerade bei kurzen Domains oder Domainnamen mit einprägsamen Begriffen passiert es jedoch oft, dass sich sog. Domain-Reseller die Domain registrieren, ohne überhaupt einen eigenen Willen zur Nutzung der Domain zu haben, sondern diese vielmehr nur weiterverkaufen wollen. Ob dem Inhaber des Namens in einer Domain in einem solchen Fall ein Recht zur Löschung der Domain zusteht, hatte nun der Bundesgerichtshof zu entscheiden.

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23. Mai 2017

Land Berlin kann Nutzung der Domain „berlin.com“ durch eine Mediengruppe nicht untersagen lassen

Ortsschild Berlin vor weißem Hintergrund
Urteil des LG Berlin vom 27.02.2017, Az.: 3 O 19/15

Die Nutzung der Domain „berlin.com“ durch eine weltweit agierende Mediengruppe stellt keine unberechtigte Namensanmaßung und damit auch keine Verletzung des durch § 12 BGB geschützten Rechts an dem Namen des Landes Berlins dar. Entsprechend steht dem Land Berlin jedenfalls dann kein Unterlassungsanspruch zu, wenn mittels eines omnipräsent eingeblendeten Disclaimers klargestellt wird, dass die Webseite keine des Landes Berlin ist. Aufgrund der Internationalität der Top-Level-Endung „.com“ kommen neben der deutschen Hauptstadt ebenso gut zahlreiche andere Städte oder Personen weltweit als zulässige Nutzer dieser Domain in Betracht. So führt das Gericht aus, dass allein in den USA 30 Städte namens „Berlin“ existieren.

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