Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

22. Juli 2008

Deutsche Telekom AG

Urteil des EuGH vom 22.11.2007, Az.: C-262/06 Art. 27 Abs. 1 der Richtlinie 2002/21 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und ‑dienste und Art. 16 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2002/22 über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und ‑diensten sind dahin auszulegen, dass ein gesetzliches Gebot zur Genehmigung von Entgelten für die Erbringung von Sprachtelefondienstleistungen gegenüber Endnutzern durch Unternehmen mit insoweit marktbeherrschender Stellung, das im innerstaatlichen Recht aus der Zeit vor dem aus diesen Richtlinien resultierenden Rechtsrahmen enthalten ist, und die diesbezüglichen feststellenden Verwaltungsakte vorübergehend aufrechtzuerhalten sind. ...
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21. Juli 2008

POST

Urteil des BGH vom 05.06.2008, Az.: I ZR 169/05 a) Ist eine im patentamtlichen Löschungsverfahren wegen Vorliegens eines absoluten Schutzhindernisses nach §§ 50, 54 MarkenG ergangene Löschungsanordnung noch nicht rechtskräftig, ist im Verletzungsrechtsstreit bis zur Rechtskraft der Entscheidung weiter vom Bestand der Marke auszugehen. ...
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21. Juli 2008

POST II

Urteil des BGH vom 05.06.2008, Az.: I ZR 108/05 Gem. § 23 Nr. 2 MarkenG wird dem Inhaber einer Marke nicht das Recht gewährt, einem Dritten deren Nutzung zu verbieten. Dabei darf diese nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Davon ist auszugehen, wenn die Nutzung nicht den anständigen Gepflogenheiten im Gewerbe oder Handel entspricht.
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21. Juli 2008

Erforderlichkeit einer Einwilligung bei Nutzung von Verbraucherdaten

Urteil des LG Traunstein vom 20.05.2008, Az.: 7 O 318/08 Stimmt ein Verbraucher im Verlauf eines Telefonats der Frage zu, dass er nach Auswertung einer Studie telefonisch kontaktiert werden könne, ist darin noch kein Einverständnis zu sehen, dass er die Anbahnung eines geschäftlichen Kontaktes verfolge. Die Vorschrift des § 4a Satz 2 BDSG verlangt, dass, um eine wirksame Einwilligung abgeben zu können, der Betroffene auf den Datenerhebungs- und Datenverwendungszweck hinzuweisen ist. ...
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17. Juli 2008

Keine Gerätevergütung für Kopierstationen

Urteil des BGH vom 17.07.2008, Az.: I ZR 206/05 Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat im vorliegenden Urteil entschieden, dass für Kopierstationen keine Vergütungspflicht nach § 54a Abs. 1 Satz 1 UrhG a. F. besteht, weil diese Geräte schon nicht geeignet sind, im Sinne dieser Bestimmung Vervielfältigungen durch Ablichtung eines Werkstücks oder in einem Verfahren vergleichbarer Wirkung vorzunehmen.
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17. Juli 2008

Umgehung des Kopierschutzes von Tonträgern

Urteil des BGH vom 17.07.2008, Az.: I ZR 219/05 Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass auch Privatpersonen, die entgegen § 95a Abs. 3 UrhG Programme zur Umgehung des Kopierschutzes von Tonträgern zum Kauf anbieten, von den Tonträgerherstellern auf Unterlassung und Erstattung der Abmahnkosten in Anspruch genommen werden können.
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17. Juli 2008

Getränk mit Sekt und Orangennektar in Anteilen von über 50% darf die Bezeichnung „Aromatisierter weinhaltiger Cocktail“ tragen

Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 02.07.2008, Az.: 8 A 10310/08.OVG Die Formulierung auf einer Flasche eines Getränks „mit Sekt & Orange“ macht deutlich, dass ein Mischgetränk - und nicht allein ein Sekt - gegeben ist. Deshalb ist auch der zusätzlich auf den Etiketten deutlich sichtbare Begriff „Mousseux“ nicht geeignet, den Verbraucher dahingehend zu täuschen, es liege ein Sekt vor. Zugleich zeigt die Wortwahl „mit Sekt & Orange“ aus der Sicht eines objektiven Durchschnittsverbrauchers aber auch, dass es sich bei dem Produkt nicht um einen „Sekt-Orange“ im Sinne einer Komposition ausschließlich aus Sekt und Orangenfruchtsaft handelt, sondern um ein aus mehreren Bestandteilen herge­stelltes Mischgetränk.
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17. Juli 2008

Audi unterliegt im Rechtsstreit um die Wortmarke „Vorsprung durch Technik“

Urteil des EuGH vom 09.07.2008, Az.: T-70/06 "Die Marke „Vorsprung durch Technik“ mag zwar mehrere Bedeutungen haben, ein Wortspiel darstellen oder als phantasievoll, überraschend und unerwartet und damit merkfähig aufgefasst werden können, doch macht sie dies noch nicht unterscheidungskräftig. Diese verschiedenen Elemente würden die Marke nur dann unterscheidungskräftig machen, wenn sie von den angesprochenen Verkehrskreisen unmittelbar als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der Waren oder Dienstleistungen der Klägerin wahrgenommen würde, so dass die angesprochenen Verkehrskreise die Waren und Dienstleistungen der Klägerin ohne Verwechslungsgefahr von denen anderer betrieblicher Herkunft unterscheiden könnten," so die Richter am Europäischen Gerichtshof.
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17. Juli 2008

Grenzen gewerblicher Nachfrage per Telefax und E-Mail

Urteil des BGH vom 17.07.2008, Az.: I ZR 75/06 Veröffentlicht ein Unternehmer die Nummer seines Telefaxanschlusses in allgemein zugänglichen Verzeichnissen, erklärt dieser hiermit, dass Kunden dieses Kommunikationsmittel für bestimmungsgemäße Kaufanfragen nutzen können. Sofern sich nicht im Einzelfall etwas anderes aus den Umständen ergibt, erstreckt sich dieses Einverständnis auch auf Anfragen gewerblicher Nachfrager. Entsprechendes gilt auch, wenn ein Unternehmen seine E-Mail-Adresse - etwa auf seiner Homepage - veröffentlicht. Die Faxnummer und die E-Mail-Adresse eines Unternehmens seien gerade dazu bestimmt, Anfragen hinsichtlich des Waren- oder Leistungsangebot entgegenzunehmen, so die Karlsruher Bundesrichter.
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15. Juli 2008

Mindestvertragslaufzeit bei unwirksamer Befristungsabrede ohne Kündigungsmöglichkeit

Urteil des LAG München vom 02.05.2008, Az.: 3 Sa 97/08 Haben eine GmbH und eine auf fünf Jahre ohne Kündigungsmöglichkeit befristet angestellte Geschäftsführerin für die Zeit nach Abberufung als Geschäftsführerin die Fortsetzung der Beschäftigung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses vereinbart, wobei sie nur verhältnismäßig geringfügige Änderungen des Aufgabenbereichs (Wegfall der Leitungsverantwortung) und der Vergütung (Wegfall der Tantieme) vorgenommen haben, bleibt die Befristung - ungeachtet einer möglichen Unwirksamkeit nach § 14 TzBfG - jedenfalls als Vereinbarung einer Mindestlaufzeit des neubegründeten Arbeitsverhältnisses aufrechterhalten (im Anschluss an BAG 26.04.1979 - 2 AZR 431/77 = AP Nr.47 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
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