Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

07. Oktober 2008

Domain-Parking

Urteil des LG Berlin vom 03.06.2008, Az.: 103 O 15/08

Ein Domaininhaber, der unter anderem die Dienstleistung des Domain-Parkings anbietet haftet nicht für Markenrechtsverletzungen der Werbe-Links. Jenes Geschäftsmodell beruht auf Automatismen, deren Überprüfung auf etwaige Rechtsverletzungen allein aus technischen Gründen unzumutbar ist, so dass eine Haftung erst ab Kenntnis einer Verletzung angenommen werden kann.
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06. Oktober 2008

Ernährungsberatung

Urteil des BGH vom 29.05.2008, Az.: I ZR 75/05 Ein Arzt, der in den Räumen seiner Praxis eine gewerbliche Ernährungsberatung durchführt, handelt weder berufsrechtswidrig noch wettbewerbswidrig, wenn er diese Tätigkeit im Übrigen von seiner freiberuflichen ärztlichen Tätigkeit in zeitlicher, organisatorischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht getrennt hält.
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06. Oktober 2008

„wiederbefüllt“

Urteil des LG Köln vom 01.07.2008, Az.: 81 O 167/07 Es liegt eine wettbewerblich relevante Irreführung vor, wenn ein Produkt (Druckpatrone) als "wiederbefüllt" beworben, aber ein tatsächlich neu hergestelltes Produkt vertrieben wird. Die bewusste Entscheidung für ein wieder verwendetes Produkt bedeutet, dass der Verbraucher auf diesen umweltschonenden Aspekt einen besonderen Wert legt.
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06. Oktober 2008

Rillenkoffer

Urteil des BGH vom 30.04.2008, Az.: I ZR 123/05

a) In die Beurteilung der Frage, ob eine angegriffene dreidimensionale Aufmachung markenmäßig benutzt wird, ist auch die Kennzeichnungskraft der Klagemarke mit einzubeziehen. b) Eine Produktpalette kann als Gesamtheit von Erzeugnissen mit Gemeinsamkeiten in der Zweckbestimmung und Formgestaltung über wettbewerbliche Eigenart verfügen. c) Zur Herkunftstäuschung bei einem aus mehreren Produkten zusammengesetzten Angebot (hier: Koffer mit Kosmetikartikeln).
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06. Oktober 2008

Hollister

Urteil des BGH vom 14.02.2008, Az.: I ZR 55/05

Der nach § 19 Abs. 1 MarkenG zur Auskunft Verpflichtete hat keine Angaben über Einkaufs- und Verkaufspreise zu machen.
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06. Oktober 2008

Visage

Urteil des BGH vom 21.02.2008, Az.: I ZB 24/05

Ein Zeichen kann durch die Benutzung als Bestandteil einer komplexen Kennzeichnung oder in Verbindung mit einer anderen Marke eigenständige Unterscheidungskraft erlangen, wenn die maßgeblichen Verkehrskreise infolge dieser Benutzung die nur durch den fraglichen Bestandteil gekennzeichnete Ware oder Dienstleistung als von einem bestimmten Unternehmen stammend verstehen und sie somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheiden (im Anschluss an EuGH, Urt. v. 7. Juli 2005 - C-353/03, Slg. 2005, I-6135 = GRUR 2005, 763 Tz. 30 = WRP 2005, 1159 - Nestlé/Mars). Für den Nachweis einer solchen durch Benutzung als Bestandteil eines komplexen Zeichens erworbenen eigenständigen Unterscheidungskraft des fraglichen Bestandteils reicht es nicht aus, lediglich die Benutzung des Gesamtzeichens zu belegen.
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06. Oktober 2008

Hansen-Bau

Urteil des BGH vom 30.01.2008, Az.: I ZR 134/05

Aus Familiennamen gebildete geschäftliche Bezeichnungen sind unabhängig von der Häufigkeit des Namens durch § 5 MarkenG geschützt. Die Häufigkeit des Familiennamens beeinflusst nur die Kennzeichnungskraft und damit den Schutzumfang der Bezeichnung.
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06. Oktober 2008

idw Informationsdienst Wissenschaft

Beschluss des BGH vom 13.12.2007, Az.: I ZB 39/05

Besteht eine zusammengesetzte Marke aus einer Buchstabenfolge (hier: idw), die eine Abkürzung der weiteren Wortbestandteile (hier: Informationsdienst Wissenschaft) darstellt, kann die Verknüpfung zwischen der Buchstabenfolge und den Wortbestandteilen einer Neigung des Verkehrs, die Marke bei Benennungen auf die Buchstabenfolge zu verkürzen, insbesondere dann entgegenstehen, wenn die Buchstabenfolge dem Verkehr als Abkürzung nicht allgemein bekannt ist und auch keine Schwierigkeiten bestehen, sich die längeren Wortbestandteile einzuprägen.
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06. Oktober 2008

Keine Gerätevergütung für Computer

Pressemitteilung des BGH vom 02.10.2008, Az.: I ZR 18/06 Der BGH hat entschieden, dass für PCs keine Vergütungspflicht nach § 54a Abs. 1 Satz 1 UrhG a.F. besteht, weil diese Geräte nicht im Sinne dieser Bestimmung zur Vornahme von Vervielfältigungen durch Ablichtung eines Werkstücks oder in einem Verfahren vergleichbarer Wirkung bestimmt sind.
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