Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“
Cigarettenpackung
Ed Hardy-Plagiat
Auch Plagiate, die im Internet als Original zum Verkauf angeboten werden, verletzen die geschützten Originalwerke, so dass aus dem eBay-Angebot eine Urheberrechtsverletzung resultiert. Dem Verkäufer ist es - unabhängig wie und von wem dieser ein Produkt erlangt hat - zuzumuten Nachforschungen anzustellen um die Frage nach der Originalität der Ware zu klären.
Affiliate-Marketing
Selbst wenn ein Wettbewerber seine Werbung an Affiliate vermitteln lässt, haftet er für seine Werbeanzeigen auf rechtswidrigen Internetseiten, da diese so durch ihn mitfinanziert werden. Das Risiko von Wettbewerbsverstößen kann nicht durch die Wahl bestimmter Werbemodelle umgangen werden.
Verdachtsäußerungen
Werden in einem Buch, welches für sich historische Tragweite beansprucht, Verdachtsäußerungen bezüglich der Begehung von Straftaten getätigt, sind diese aber nicht bewiesen, verletzen der Autor wie der Verleger ihre journalistische Pflicht zur sorgfältigen Recherche. Der Verdächtigte kann daher Verletzungen seines Persönlichkeitsrechts geltend machen.
Haftung sog. „Auslieferungsagenten“
Obwohl beschlagnahmte Piraterieware bereits als "eingeführt" gilt, haftet ein sog. Auslieferungsagent, der lediglich Ware in Empfang nehmen soll, nicht für Markenverletzungen, da eine Überprüfung aller Kartons - sowohl generell als auch stichprobenartig - nicht zumutbar ist.
Gewerbliches Ausmaß der „Internet-Piraterie“
Ein besonders schwerer Verstoß gegen fremde Urheberrechte mittels gewerblicher Aktivität des Verletzers kann nur unter Berücksichtigung der Art, Aktualität und des Marktwertes der jeweiligen Werke herausgebildet werden. Danach wird ein gewerbliches Handeln erst ab einer Anzahl von etwa 3.000 Musikstücken oder 200 Filmen angenommen.
Bilddarstellungen mit unnatürlicher Geschlechtsbetontheit
Eine unter § 4 Abs. 1 Nr. 9 JMStV unterfallende Bilddarstellung liegt inbesondere dann vor, wenn beim Betrachter der Eindruck eines sexuell anbietenden Verhaltens in einer Weise erweckt wird, die dem jeweiligen Alter der dargestellten Person nicht entspricht. Nicht erforderlich ist, dass die minderjährige Person nackt oder auch nur teilweise entkleidet dargestellt wird, wenn sich schon allein aus der Körperhaltung oder eingenommenen Pose die unnatürliche Geschlechtsbetontheit ergibt.
Hehlerei bei eBay-Versteigerung
Allein ein geringer Startpreis bei einer Onlineversteigerung ist kein Indiz dafür, dass es sich bei der angebotenen Ware um Diebesgut handelt. Ebenso kann auch ein erheblich unter dem Marktwert liegender Zuschlagspreis sowie das Herkunftsland des Verkäufers kein Misstrauen wecken.
Grenzüberschreitende Äußerungen
Bei der Prüfung der Zulässigkeit von gewerbsmäßig grenzüberschreitenden Äußerungen ist zunächst nach deutschem Recht zu prüfen, ob ein Unterlassungsanspruch besteht. Ist dies der Fall kann das Gericht den Unterlassungsanspruch nur zusprechen, wenn dieser auch nach der jeweiligen ausländischen Rechtsordnung gegeben ist.

