Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“
Irreführende Werbung mit Testergebnissen
Eine Aussage, ein Unternehmen gehöre "zu den Testsiegern" eines Qualitätsurteils macht bei Verwendung des Plurals deutlich erkennbar, dass es sich bei differenzierter Betrachtung in der Rangfolge allenfalls um den zweiten Platz handeln kann. Ist die Zugehörigkeit zur Spitzengruppe zutreffend, wird keine irreführende Werbung angenommen.
Haus & Grund II
... b) Bei der Prüfung, ob einem Verbandsnamen ein kennzeichenrechtlicher Schutz zukommt, ist ein großzügiger Maßstab anzulegen. Der Verkehr entnimmt derartigen Bezeichnungen – ähnlich wie Zeitungs- und Zeitschriftentiteln – einen Herkunftshinweis, auch wenn sie sich an den jeweiligen Tätigkeitsbereich anlehnen. ...
Kennzeichenrechtliche Relevanz von AdWords
Die Benutzung eines (fremden) Kennzeichens als AdWord innerhalb von Internetsuchmaschinen überschreitet die Grenze zur markenmäßigen Benutzung erst dann, wenn die Werbung von der eigentlichen Trefferliste nicht klar und eindeutig getrennt dargestellt wird. Dies gilt erst recht, wenn der Werbende ein anders lautendes AdWord angegeben hat, welches erst durch die Wahl der Option "weitgehend passende Keywords" dem fremden Kennzeichen zugeordnet wird.
Wiederholungsgefahr bei Drittunterwerfung
Bei einer Unterwerfung gegenüber der Wettbewerbszentrale ist die Wiederholungsgefahr grundsätzlich als nicht gegeben anzusehen. Im Fall der unzureichenden Widerrufsbelehrung im Internethandel bei eBay kann dies jedoch nicht ohne weiteres angenommen werden, da die Überprüfung und Beanstandung regelmäßig in den Händen der Wettbewerber liegt.
Nachweis über die Zuordnung der IP-Adresse
Zum Nachweis, wem eine bestimmte IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt zugeordnet war, genügen bei Unterlassungsbegehren die Ausdrucke einer Online-Ermittler-Firma nicht.
Lounge Poster – posterlounge
Selbst wenn zwischen dem eingegebenen Keyword und einem rechtlich geschützten Kennzeichen Verwechslungsgefahr besteht, so wäre die Verwendung des Keywords gemäß § 23 Nr.2 MarkenG privilegiert und führt nicht zu Rechstverletzungen.
Abmahnung eines Minderjährigen
Wird ein Minderjähriger wegen einer getätigten Äußerung mit anwaltlichem Schreiben abgemahnt, liegt darin eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, da eine solche geeignet ist die Entwicklung des Kindes nachhaltig negativ zu beeinflussen. Die bei den Eltern für die anwaltliche Vertretung angefallenen Kosten sind zu erstatten.
Zur Störerhaftung des Admin-C
Der Admin-C einer Domain haftet nicht in seiner Eigenschaft als solcher für Rechtsverletzungen, die über die Domain abrufbaren Webseiten begangen werden. Angesichts der Mannigfaltigkeit denkbarer Rechtsverletzungen auf den unmittelbar über die Domain abrufbaren Webseiten ist es dem Admin-C unzumutbar, eine ständige Kontrolle des Internetcontents durchzuführen.
„inklusive Gratis-DSL“
Die Werbeaussage „inklusive Gratis-DSL“ erweckt beim angesprochenen Verkehr nicht die irreführende Vorstellung, für den DSL-Anschluss keine Gegenleistung erbringen zu müssen.

