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Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“
01. August 2008 Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 25.07.2008, Az.: 3 W 101/08 Ein Vertragsstrafeversprechen in Höhe von 500 € in einer Unterlassungserklärung ist nach dem OLG Hamburg bei einer Markenverletzung nicht angemessen um die Wiederholungsgefahr für einen erneuten Verstoß zu vermeiden. ...
Weiterlesen 01. August 2008 Urteil des LG Köln vom 02.05.2008, Az.: 84 O 33/08 Werden im Internet unter dem bekannten Kürzel "VZ" Dienste angeboten, ist die Gefahr gegeben, dass derjenige, der solche Dienstleistungen in Anspruch nimmt, aufgrund des indentischen Zeichenbildungsprinzips und gleicher Gestaltung der Seite hinsichtlich Farbe und Layout, dem Irrtum unterliegt, dass es sich um eine Leistung handelt, die von den bekannten VZ-Seiten Betreibern zusätzlich angeboten wird.
Weiterlesen 31. Juli 2008 Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 12.12.2007, Az.: 23 U 132/07 In der Rechtssprechung werden einstweilige Verfahren, die auf die Erteilung von Auskünften gerichtet sind, grundätzlich für unzulässig erachtet. Dies gilt auch für einen Antrag auf Herausgabe von Daten, die die Mitgesellschafter eines Immobilienfonds betreffen.
Weiterlesen 31. Juli 2008 Pressemitteilung des VG Koblenz vom 15.08.2008, Az.: 1 K 496/08.KO Das Verwaltungsgericht Koblenz entschied in einem aktuellen Urteil, dass ein Rechtsanwalt für seinen beruflich genutzten PC mit Internetanschluss keine Rundfunkgebühr entrichten muss.
Weiterlesen 31. Juli 2008 Pressemitteilung des LG Frankfurt am Main vom 11.06.2008, Az.: 3-13 O 61/06 Die 13. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass eine Telefongesellschaft, die die Umschaltung des Telefon-Festnetzanschlusses eines Kunden verschuldet erst mit erheblicher Verzögerung vornimmt, für Schäden haftet, die diesem dadurch entstanden sind, dass er über seinen Anschluss längere Zeit nicht verfügen konnte.
Weiterlesen 31. Juli 2008 Urteil des OLG Düsseldorf vom 18.12.2007, Az.: I-20 U 17/07 Geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien unterfallen der Impressumspflicht gemäß § 5 TMG. Dabei ist auch eine bloße Werbung für Waren ohne unmittelbare Bestellmöglichkeit und sonstige Interaktionsmöglichkeiten als Telemediendienst anzusehen. Veröffentlicht der Anbieter eines Telemediendienstes kein oder ein fehlerhaftes Impressum, verstößt dieser gegen die Impressumspflicht aus § 5 Abs. 1 TMG und handelt wettbewerbswidrig.
Weiterlesen 28. Juli 2008 Urteil des BGH vom 30.05.2008, Az.: 1 StR 166/07 Werden Kunden mittels strafbarer Werbung zu Warenbestellungen veranlasst, sind die Kaufpreiszahlungen, welche die Kunden dafür an den Täter oder Drittbegünstigten leisten, von diesem aus den Taten erlangt und unterliegen – unbeschadet vorrangiger Ansprüche von Verletzten – in vollem Umfang dem Verfall. ...
Weiterlesen 28. Juli 2008 Urteil des BGH vom 20.12.2007, Az.: I ZR 42/05 Auch Teile von auf Filmträgern aufgenommenen Filmwerken und Laufbildern genießen Leistungsschutz nach §§ 94, 95 UrhG.
Eine entsprechend § 24 Abs. 1 UrhG zulässige freie Benutzung fremder Laufbilder setzt voraus, dass ein selbständiges Werk geschaffen wird.
Ein Geschehen, bei dem es der Öffentlichkeit nicht auf eine aktuelle Berichterstattung ankommt, ist kein Tagesereignis im Sinne des § 50 UrhG.
Ein Zitat ist nach § 51 UrhG nur zulässig, wenn eine innere Verbindung zwischen der zitierten Stelle und eigenen Gedanken des Zitierenden hergestellt wird.
Weiterlesen 28. Juli 2008 Urteil des BGH vom 10.10.2006, Az.: KZR 26/05 Ein marktbeherrschender Betreiber eines Teilnehmernetzes darf die Voreinstellung eines Telefonkundenanschlusses auf das Verbindungsnetz eines Mitbewerbers (Preselection) grundsätzlich nur dann von einem schriftlichen Kundenwunsch nach Änderung der Voreinstellung abhängig machen, wenn er auch für die Wiederherstellung der Voreinstellung auf das eigene Verbindungsnetz eine schriftliche Erklärung des Kunden voraussetzt.
Weiterlesen 28. Juli 2008 Urteile des LG Düsseldorf vom 16.07.2008, Az.: 12 O 232/08 Dem Inhaber eines Internetanschlusses ist es zuzumuten, zumindest Standardmaßnahmen zur Verschlüsselung seines WLAN-Netzwerkes zu ergreifen. Er würde sonst objektiv Dritten die Möglichkeit verschaffen, sich hinter seiner Person zu verstecken und im Schutze der von ihm geschaffenen Anonymität ohne Angst vor Entdeckung ungestraft Urheberrechtsverletzungen begehen zu können.
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