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Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“
12. Juni 2002 Urteil des LG Düsseldorf vom 12.06.2002, Az.: 2 a O 346/01 Die Nutzung der Bezeichnung "Canal Grande" durch die Internet-Domain www.canalgrande.de zur Benennung des berühmten Kanals in Venedig stellt kein Bestreiten des Namensrechts des Klägers dar. Der Namensschutz des Klägers findet dort seine Schranke, wo eine Freihaltebedürfnis des Verkehrs besteht, Namen von Orten, Flüssen, etc. als solche, d.h. als geographische Bezeichnung nutzen zu können. Die private Nutzung der geographischen Bezeichnung zur Präsentation zugehöriger Inhalte stellt in Ermangelung einer Identitäts- und Zuordnungsverwirrung auch keine Namensanmaßung zu Lasten des Geschäftsbetriebes dar.
Weiterlesen 11. Juni 2002 Urteil des AG Freiburg vom 11.06.2002, Az.: 11 C 4381/01 Telefongebühren, die durch die unbewusste und ungewollte Einwahl eines Webdialers entstanden sind, müssen vom Kunden nicht bezahlt werden. Hier liegt kein Vertrag vor, da es an zwei übereinstimmenden Willenserklärung fehle, wenn der Dialer auf einer Internetseite mit "Gratis download" und "Kostenloses Mitglied werden" beworben wird und die wahre Preisinformation erst nach dem Download erfolgt.
Hinweis: Das Urteil wurde nicht rechtskräftig. In der Berufungsinstanz einigten sich die Parteien im Januar 2003 auf einen Vergleich. (Quelle: Dialerschutz)
Weiterlesen 16. Mai 2002 Kommentar zum Urteil des LG Trier vom 16.05.2002, Az.: 4 O 106/00Mit einem Aufsehen erregenden Urteil hat das LG Trier festgestellt, dass der Betreiber eines Gästebuchs sich die Eintragungen zu eigen macht, wenn er diese nicht wöchentlich auf rechtswidrige Inhalte kontrolliert und gegebenenfalls solche löscht. Beim Urteil des LG Trier handelt es sich wohl um das erste deutsche Urteil, das sich mit der Überprüfung von Gästebüchern beschäftigt.
Weiterlesen 11. April 2002 Kommentar zum Urteil des BGH vom 11.04.2002, Az.: I ZR 317/99Mit seinem vierten Urteil zu Domain-Namen hat der BGH ein für viele Domaininhaber entscheidendes Urteil gesprochen. Viele Domaininhaber können aufatmen. Entscheidend bei Domainstreitigkeiten ist nicht mehr nur der Domainname selbst, wenn es auf Verwechslungen ankommt, sondern Verwechslungen kann mit einem Hinweis auf der Eingangsseite vorbeugt werden.
Weiterlesen 07. März 2002 Urteil des OLG Stuttgart vom 07.03.2002, Az.: 2 U 184/01 Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 07.03.2002 das Urteil des LG Ulm abgeändert und die Klage im Fall www.netz.de wegen Verletzung des Namensrechts abgewiesen. Das Urteil ist wegweisend bei Kollisionen zwischen Namenrechten und Gattungsbegriffen und ein weiterer Schritt zu einer differenzierteren Rechtsprechung bei Domainnamen.
Weiterlesen 22. Februar 2002 Urteil des LG Mannheim vom 22.02.2002, Az.: 1 S 315/01 Der Nutzer muss die von seinem Anschluss aus zustande gekommenen Telefonverbindungen kontrollieren. Auch, wenn diese über eine schwer erkennbare 0190-er Nummer zustande gekommen sind und der Kunde nicht weiß, wie eine solche Verbindung technisch abläuft, ist er verantwortlich und zur Zahlung der entstandenen Telefongebühren verpflichtet.
Weiterlesen 17. Februar 2002 Urteil des AG Schwarzenbek vom 17.07.2002, Az.: 2 C 176102 Mit Urteil vom 17.07.2002 stellte das AG Schwarzenbek zuungunsten von durch 0190-Verbindungen Geschädigten fest, dass für die Richtigkeit der streitgegenständlichen Rechnung der Beweis des ersten Anscheins zugute kommt, soweit kein Anlass für die Annahme eines technischen Fehlers bestehe.
Auch stehe dem Geschädigten kein Zurückbehaltungsrecht aufgrund der Tatsache, dass mögliche unseriöse Anbieter von 0190-Nummern vom Netzbetreiber geduldet werden. Vielmehr muss sich der Netzbetreiber grundsätzlich nicht darum kümmern, wer zu welchem Zweck und aus welchen Motiven seine Leistungen in Anspruch nimmt.
Weiterlesen 07. Februar 2002 Wer sich als Arbeitnehmer gemobbt fühlt und kündigt, hat zwar nicht unbedingt einen wichtigen Kündigungsgrund, kann aber auf eine kürzere Sperrzeit beim Arbeitslosengeld hoffen. In einem solchen Fall kann der Entschluss des Mitarbeiters, das Arbeitsverhältnis von sich aus zu kündigen, verständlich und entschuldbar sein (LSG Rheinland-Pfalz L 1 AL 57/01).
Weiterlesen 22. November 2001 Urteil des BGH vom 22.11.2001, Az.: III ZR 5/01 a) Die inhaltliche Verantwortlichkeit für sog. Telefon- oder Sprachmehrwertdienste (0190-Sondernummern) trifft nach § 5 Abs. 1 und 3 TDG grundsätzlich nur den Diensteanbieter, nicht den die Verbindung zwischen dem Anrufer und dem Diensteerbringer herstellenden Netzbetreiber.
b) Stellt ein Netzbetreiber auf der Grundlage eines bestehenden (wertneutralen) Telefondienstvertrags einem Kunden für die Inanspruchnahme von Telefon- oder Sprachmehrwertdiensten (0190-Sondernummern) das nach der geltenden Preisliste ermittelte Entgelt in Rechnung, so kann der Kunde nicht einwenden, die in der Rechnung aufgeführten 0190-Sondernummern seien zu dem Zweck angewählt worden, (sittenwidrige) Telefonsex-Gespräche zu führen.
Weiterlesen 17. Mai 2001 Urteil des BGH vom 17.05.2001, Az.: I ZR 251/99 a) Die für die Registrierung von Domain-Namen unter der Top-Level-Domain “.de” zuständige DENIC ist vor der Registrierung grundsätzlich weder unter dem Gesichtspunkt der Störerhaftung noch als Normadressatin des kartellrechtlichen Behinderungsverbots zur Prüfung verpflichtet, ob der angemeldete Domain-Name Rechte Dritter verletzt.
b) Wird die DENIC von einem Dritten darauf hingewiesen, daß ein registrierter Domain-Name seiner Ansicht nach ein ihm zustehendes Kennzeichenrecht verletzt, kommt eine Haftung als Störerin oder eine kartellrechtliche Haftung für die Zukunft nur in Betracht, wenn die Rechtsverletzung offenkundig und für die DENIC ohne weiteres feststellbar ist. Im Regelfall kann die DENIC den Dritten darauf verweisen, eine Klärung im Verhältnis zum Inhaber des umstrittenen Domain-Namens herbeizuführen.
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