Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

27. Juli 2007

Redaktionelle Anmerkungen sind im Rahmen einer Gegendarstellung grundsätzlich zulässig

Urteil des KG Berlin vom 27.07.2007, Az.: 9 U 12/07 Lediglich in Ausnahmefällen wäre eine solche redaktionelle Anmerkung nicht zulässig und zwar dann, wenn sie sich als Schikane, sittenwidrige Schädigung oder als Verstoß gegen Treu und Glauben darstellt, bzw. dadurch der Zweck der Gegendarstellung vereitelt wird, den Betroffenen Gehör zu verschaffen und die Öffentlichkeit zu informieren.
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24. Juli 2007

Unterlassene Entscheidung über geltend gemachten Widerrufsgrund begründet Beschwer

Urteil des BGH vom 24.07.2007, Az.: X ZB 17/05 a) Bereits die unterlassene Entscheidung über den geltend gemachten Widerrufsgrund der widerrechtlichen Entnahme begründet die Beschwer des Rechtsbeschwerdeführers. b) Die Prüfung der sachlichen Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung wird durch den Rechtsbeschwerdegrund des § 100 Abs. 3 Nr. 3 PatG nicht eröffnet.
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24. Juli 2007

Untersagung des Herstellers an einen Händler für den Vertrieb über eBay ist unzulässig

Urteil des LG Berlin vom 24.07.2007, Az.: 16 O 412/07 Kart Vereinbaren der Hersteller und ein Händler „Auswahlkriterien", welche die Grundlage einer gemeinsamen Geschäftsbeziehungen darstellen und wird in den Auswahlkriterien unter anderem der Ausschluss des Vertriebs über das Internet auf der Handelsplattform eBay aufgeführt, stellt dies eine Einschränkung des Wettbewerbs dar, weil dadurch die Handlungsfreiheit der an der Vereinbarung beteiligten Unternehmen beschränkt wird.
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20. Juli 2007

Keine Herausgabe von Adressdaten bei Unverhältnismäßigkeit

Urteil des AG Offenburg vom 20.07.2007, Az.: 4 Gs 442/07 Die Verpflichtung eines Providers zur Herausgabe von Verbindungsdaten gemäß §§ 100g, h StPO kann in minderschweren Fällen bei einer Verhältnismäßigkeistabwägung nach der Schwere des Tatvorwurfs und dem Grad des Tatverdachts erlöschen.
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19. Juli 2007

Auskunftsanspruch des Verbrauchers gegen Telefongesellschaft bei unverlangt zugesendeten Werbe-Kurznachrichten (SMS)

Pressemitteilung des BGH vom 19.07.2007, Az.: I ZR 191/04 Der u.a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Inhaber eines privat genutzten Mobilfunkanschlusses, dem eine unverlangte Werbe-SMS zugesandt worden ist und der deshalb den Veranlasser zivilrechtlich in Anspruch nehmen möchte, von der Telefongesellschaft Auskunft über Namen und Anschrift des Inhabers des Anschlusses verlangen kann, von dem aus die Nachricht versandt worden ist.
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19. Juli 2007

Zur Form und zum Inhalt der Verbraucher-Widerrufsbelehrung im Rahmen von eBay-Geschäften

Urteil des LG Dortmund vom 19.07.2007, Az.: 10 O 113/07 Die Widerrufsfrist beträgt gemäß § 355 Abs. 1 S. 2 BGB nur dann 2 Wochen, wenn der Verbraucher vor Vertragsschluss in Textform über das ihm zustehende Widerrufsrecht belehrt wird. Wird die Belehrung erst nach Vertragsschluss mitgeteilt, beträgt die Frist hingegen gemäß § 355 Abs. 2 S. 2 BGB einen Monat. Bei Verkäufen über die Auktionsplattform eBay ist eine ordnungsgemäße Belehrung des Verbrauchers in Textform vor Vertragsschluss ausgeschlossen. ...
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19. Juli 2007

BGH zur Verwechslungsfähigkeit des Begriffs Telekom

Urteil des BGH vom 19.07.2007, Az.: I ZR 137/04 Das Halten eines Domain-Namens durch eine juristische Person des Handels-rechts stellt nicht schon deshalb eine Zeichenbenutzung dar, weil die juristische Person stets im geschäftlichen Verkehr handelt. ...
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19. Juli 2007

Gabi hat verloren

Urteil des BGH vom 19.07.2007, Az.: I ZR 93/04 Der aus einer Kennzeichenverletzung folgende Schadensersatzanspruch sowie der der Bezifferung dieses Anspruchs dienende Auskunftsanspruch sind zeitlich nicht durch die vom Gläubiger nachgewiesene erste Verletzungshandlung begrenzt. ...
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19. Juli 2007

Schlafende Richter denken nach

Urteil des BVerwG vom 19.07.2007, Az.: 5 B 84.06 Nach Ansicht der Richter des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts sind Zeichen einer großen Ermüdung, Neigung zum Schlaf und das Kämpfen mit der Müdigkeit noch kein sicherer Beweis dafür, dass der Richter den Vorgängen in der Verhandlung nicht mehr folgen kann. Selbst das Schließen der Augen und das Senken des Kopfes auf die Brust, auch wenn es sich nicht nur auf wenige Minuten beschränkt, beweist noch nicht, dass der Richter schläft. Diese Haltung kann vielmehr auch zur geistigen Entspannung oder zur besonderen Konzentration eingenommen werden. ...
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