Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

29. November 2006

Privatverkauf eines Gebrauchtfahrzeugs bei eBay

Urteil des BGH vom 29.11.2006, Az.: VIII ZR 92/06 Sind in einem Kaufvertrag zugleich eine bestimmte Beschaffenheit der Kaufsache und ein pauschaler Ausschluss der Sachmängelhaftung vereinbart, ist dies regelmäßig dahin auszulegen, dass der Haftungsausschluss nicht für das Fehlen der vereinbarten Beschaffenheit (§ 434 Abs. 1 Satz 1 BGB), sondern nur für solche Mängel gelten soll, die darin bestehen, dass die Sache sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet (§ 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BGB) bzw. sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet und keine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann (§ 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB). Die Frage, ob Angaben des Verkäufers zur Laufleistung eines gebrauchten Kraftfahrzeugs lediglich als Beschaffenheitsangabe (§ 434 Abs. 1 Satz 1 BGB) oder aber als Beschaffenheitsgarantie (§ 444 Alt. 2 BGB) zu werten sind, ist unter Berücksichtigung der beim Abschluss eines Kaufvertrages über ein Gebrauchtfahrzeug typischerweise gegebenen Interessenlage zu beantworten. Beim Privatverkauf eines Gebrauchtfahrzeugs ist die Angabe der Laufleistung in der Regel lediglich als Beschaffenheitsangabe und nicht als Beschaffenheitsgarantie zu verstehen.
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29. November 2006

Unerwünschte E-Mail-Werbung

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 29.11.2006, Az.: 5 U 79/06 Werbe-E-Mails, die ohne Einwilligung des Empfängers zugesendet werden, stellen regelmäßig eine unzumutbare Belästigung und eine nicht nur unerhebliche Beeinträchtigung dar. Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen einer Einverständniserklärung trägt der Versender einer solchen Werbe-E-Mail.
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28. November 2006

Möglichkeit des Abspeicherns und Ausdruckens genügt der Textform von AGB`s bei eBay

Urteil des LG Paderborn vom 28.11.2006, Az.: 6 O 70/06 Bei Fernabsatzverträgen über die Internetverkaufsplattform eBay genügt die Textform im Sinne des § 126 b BGB, wenn die notwendigen Informationen für den Verbraucher im Rahmen des Angebots zur Verfügung gestellt werden und der Verbraucher die Möglichkeit hat, sie zu speichern und auszudrucken. Dessen Schutzbedürfnis an einer dauerhaften Verfügbarkeit der Informationen wird dadurch hinreichend Rechnung getragen, dass er sich die Informationen ohne besonderen Aufwand ausdrucken und abspeichern kann zumal sie bei einem Zuschlag (Kauf) zusammen mit dem Angebot noch 90 Tage auf der eBay-Plattform gespeichert und für ihn abrufbar bleiben.
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23. November 2006

Dialer – Beweispflichten durch Gutachter oder Gericht?

Urteil des BGH vom 23.11.2006, Az.: III ZR 65/06 Ist zwischen einem Telefonanschlussinhaber und seinem Teilnehmernetzbetreiber strittig, ob und gegebenenfalls in welcher Weise sich ein auf dem Heimcomputer des Anschlussinhabers vorgefundenes Schadprogramm auf das Telefonentgeltaufkommen ausgewirkt hat, ist über die widerstreitenden Behauptungen ein Sachverständigengutachten einzuholen, es sei denn das Gericht verfügt ausnahmsweise über eigene besondere Sachkunde und legt diese im Urteil und in einem vorherigen Hinweis an die Parteien dar.
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23. November 2006

Abmahnaktion

Urteil des BGH vom 23.11.2006, Az.: I ZR 276/03 1. Dem abmahnenden Wettbewerber steht gegen den schuldhaft handelnden Abgemahnten wegen der für die Abmahnung aufgewendeten Kosten ein Schadensersatzanspruch jedenfalls dann zu, wenn es sich bei dem Wettbewerbsverstoß um eine Dauerhandlung handelt. 2.Auch im Wettbewerbsrecht gilt der Grundsatz, dass der Verletzte Ersatz auch des Schadens verlangen kann, der durch eine auf einer eigenen Willensentscheidung beruhenden Handlung des Verletzten entstanden ist, wenn diese Handlung durch ein rechtswidriges Verhalten des anderen herausgefordert worden ist und eine nicht ungewöhnliche Reaktion auf dieses Verhalten darstellt. Unter diesen Voraussetzungen ist auch derjenige zum Schadensersatz verpflichtet, der schuldhaft den unrichtigen Anschein eines von einem Dritten begangenen Wettbewerbsverstoßes erweckt.
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22. November 2006

Störerhaftung des Internetanschlussinhabers

Urteil des LG Köln vom 22.11.2006, Az.: 28 O 150/06 Wird ein Internetzugang minderjährigen Jugendlichen überlassen, so besteht das Risiko, dass von diesen Rechtsverletzungen begangen werden. Dadurch werden Prüf- und Handlungspflichten desjenigen ausgelöst, der den Internetzugang ermöglicht.
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16. November 2006

Telefonwerbung für „Individualverträge“

Urteil des BGH vom 16.11.2006, Az.: I ZR 191/03 1. Ein Klageantrag, der auf das Verbot gerichtet ist, unaufgefordert Telefonwerbung zu betreiben, ohne dass ein vorheriges Einverständnis des Adressaten besteht oder zumindest Umstände vorliegen, aufgrund deren das Einverständnis mit einer solchen Kontaktaufnahme vermutet werden kann, ist regelmäßig nicht hinreichend bestimmt. 2. Für die Beantwortung der Frage, ob bei einer Telefonwerbung gegenüber Marktteilnehmern, die nicht Verbraucher sind, von einer mutmaßlichen Einwilligung ausgegangen werden kann, ist auf die Umstände vor dem Anruf sowie auf die Art und den Inhalt der Werbung abzustellen. 3. Bei einem Bauhandwerksunternehmen kann nicht davon ausgegangen werden, dass es mutmaßlich an einer telefonischen Werbung für eine hinsichtlich ihres Inhalts und Umfangs nicht näher bestimmte Vermittlungsleistung interessiert ist, die durch eine nicht unbeträchtliche und zudem im Voraus zu erbringende Gegenleistung entgolten werden soll. 4. Bei Bejahung einer unzumutbaren Belästigung i.S. von § 7 UWG ist eine gesonderte Prüfung des Verhaltens auf seine Eignung zur nicht nur unerheblichen Beeinträchtigung der Interessen der Betroffenen i.S. von § 3 UWG nicht mehr veranlasst.
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16. November 2006

Verkäufer muss den Kauf bei eBay nachweisen

Urteil des OLG Hamm vom 16.11.2006, Az.: 28 U 84/06 Die Beweislast dafür, dass ein angeblicher Käufer ein "Kaufgebot" abgegeben und dadurch ein Vertrag (i.S.d. §§ 145 ff. BGB) angenommen hat, wobei das Einstellen des Warenangebots als verbindliches Angebot zu werten wäre, liegt nach allgemeinen Regeln beim Verkäufer. Der Sicherheitsstandard im Internet ist derzeit nicht ausreichend, um aus der Verwendung eines geheimen Passworts auf denjenigen als Verwender zu schließen, dem dieses Passwort ursprünglich zugeteilt worden ist.
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16. November 2006

Mehrwertdiensteforderungen können gesondert abgerechnet werden

Urteil des BGH vom 16.11.2006, Az.: III ZR 58/06 a) Die Parteien eines Telefondienstvertrags können in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbaren, dass der Teilnehmernetzbetreiber auch Vergütungen, die für die Nutzung von Mehrwertdienstangeboten Dritter über den Telefonanschluss geschuldet werden, als eigene Forderungen geltend machen kann. b) Allerdings muss sich der Teilnehmernetzbetreiber die im Verhältnis des Kunden zu dem Drittanbieter bestehenden Einwendungen entgegenhalten lassen. Eine hiervon abweichende Regelung wäre insbesondere unter Berücksichtung der in § 15 Abs. 3 TKV enthaltenen Wertung gemäß § 307 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.
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15. November 2006

Rechtsnatur des ASP-Vertrages

Urteil des BGH vom 15.11.2006, Az.: XII Zr 120/04 Ein ASP-Vertrag, der die entgeltliche Überlassung von Standardsoftware regelt, die während der gesamten Nutzungsdauer auf dem Rechner des anbieters verlinkt und dann lediglich über Datenleitungen zur Verfügung gestellt wird, ist nach den Vorschriften des Mietvertragsrecht zu beurteilen.
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