Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

11. Januar 2007

Kundenirreführung wegen unübersichtlicher Gestaltung von Kontoauszügen

Urteil des BGH vom 11.01.2007, Az.: I ZR 87/04 Die Kontoauszüge einer Bank sind irreführend, wenn zwar bei den einzelnen Gutschriften zutreffend zwischen den Daten der Buchung und der Wertstellung unterschieden, bei der optisch hervorgehobenen Angabe des Kontostands am Ende des Auszugs aber nicht deutlich darauf hingewiesen wird, dass darin auch noch nicht wertgestellte Beträge enthalten sein können, über die bis zur Wertstellung noch nicht ohne Belastung mit Sollzinsen verfügt werden kann (Fortführung von BGH, Urt. v. 27.6.2002 - I ZR 86/00, GRUR 2002, 1093 = WRP 2003, 975 - Kontostandsauskunft).
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10. Januar 2007

Urheberrechtwidriges Framing

Urteil des LG München I vom 10.01.2007, Az.: 21 O 20028/05 Das Framing von fremden Seiten in der Weise, dass es für den Nutzer nicht erkennbar ist, stellt ein urheberrechtlich relevantes Zugänglichmachen dar. Die Abgrenzung zum erlaubten Setzen von Deep-Links erfolgt anhand des Kriteriums, ob der Ersteller eines Webauftritts sich fremde Inhalte in einer Weise zu eigen macht, dass für den gewöhnlichen Nutzer die Fremdheit nicht mehr in Erscheinung tritt.
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03. Januar 2007

Zum Eilrechtsschutz gegen die Störerhaftung eines Presseunternehmens wegen eines in die redaktionelle Berichterstattung eingebundenen Hyperlinks

Beschluss des BVerfG vom 03.01.2007, Az.: 1 BvR 1936/05 Da die Reichtweite der urheberrechtlichen Störerverantwortlichkeit für Hyperlinks von der Rechtsprechung noch nicht geklärt ist, ist wegen des Grundsatzes der Subsidiarität eine Verfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutz unzulässig, da zunächst der Rechtsweg in der Hauptsache zu bestreiten ist.
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01. Januar 2007

Neuer Basiszinssatz seit 01.01.2007 bei 2,70 %

Der neue Basiszinssatz seit 01.01.2007 beträgt 2,70 % und gilt bis zum 30.06.2007. Zur Zeit können gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, 7,70 % geltend gemacht werden, wenn die Voraussetzungen des § 286 BGB vorliegen und die fällige Rechnung nicht spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung beglichen wurde. Dieser Zinssatz ist variabel und liegt nach § 288 BGB immer 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Er kann aber nur geltend gemacht werden, wenn gegenüber dem Verbraucher ein besonderer Hinweis in der Rechnung erfolgte. Bei Unternehmern im Sinne des § 14 BGB können 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, also somit 10,70 %, geltend gemacht werden.
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21. Dezember 2006

Beweislast für den Zugang eines Abmahnungsschreibens

Beschluss des BGH vom 21.12.2006, Az.: I ZB 17/06 Endlich hat der BGH die lange und heftig umstrittene Frage entschieden, wer die Beweislast für den Zugang eines Abmahnungsschreibens trägt. In seiner Entscheidung bestätigt das höchste deutsche Zivilgericht die bereits von den meisten Instanzengerichten und dem Großteil der juristischen Fachliteratur vertretene Ansicht, dass der Abmahnende nur die ordnungsgemäße Absendung der Abmahnung nachweisen muss, nicht aber, ob die solchermaßen ordnungsgemäß abgesendete Abmahnung auch dem  Empfänger zugegangen ist. Der Abmahnende sollte trotzdem dafür sorgen,  dass er dem Abgemahnten das Abmahnschreiben neben der postalischen Übersendung zusätzlich per e-Mail oder Telefax zukommen lässt, so dass  hier trotz der nunmehr gefallenen BGH-Entscheidung bereits im Vorfeld Klarheit über den Zugang herrscht.
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15. Dezember 2006

Handeln im fremdem Namen bei Online-Auktion

Urteil des LG Aachen vom 15.12.2006, Az.: 5 S 184/06 Überlässt ein bei einer Online-Auktionsplattform angemeldetes Mitglied seine Kennung und sein Passwort einem anderen zur Nutzung, muss er sich dessen Handeln nach den Grundsätzen der Rechtsscheinvollmacht als eigenes Handeln zurechnen lassen und ist Vertragspartner eines in seinem (Mitglieds-)Namen abgeschlossenen Kaufvertrags.
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14. Dezember 2006

Zahlung einer Gebühr für Archivfotos

Urteil des BGH vom 14.12.2006, Az.: I ZR 34704 Übernimmt ein Verlag von einem Fotografen zugesandte Fotos in sein Archiv, folgt daraus ohne besondere Anhaltspunkte nicht, dass die Parteien einen Kaufvertrag geschlossen und das Eigentum an den Abzügen übertragen haben, auch wenn die Zahlung einer Archivgebühr vereinbart wird.
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14. Dezember 2006

200 Abmahnungen sind nicht rechtsmissbräuchlich

Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 14.12.2006, Az.: 6 U 129/06 Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 14.12.2006, Az 6 U 129/06, entschieden, dass auch wenn eine große Zahl von Abmahnungen - in diesem Fall um die 200 Stück - vorliegt, diese nicht aufgrund ihrer Anzahl rechtsmissbräuchlich sind. Zudem hat das OLG Frankfurt in dem Streit entschieden, dass die Verwendung einer mangelhaften Widerrufsbelehrung einen Wettbewerbsverstoss darstellt.
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