Urteile aus der Kategorie „gewerblicher Rechtsschutz“

21. April 2015 Top-Urteil

BGH-Goldrapper: Zur Übernahme kurzer Musiksequenzen eines anderen Künstlers als „Loop“ für Rap-Songs

Studiomikrofon vor einem virtuellen Equalizer
Pressemitteilung Nr. 63/2015 des BGH zum Urteil vom 16.04.2015, Az.: I ZR 225/12

Werden Musiksequenzen von durchschnittlich zehn Sekunden einer fremden Band ohne Text kopiert und als Tonschleife (sog. „Loop“) für Rap-Songs verwendet, so kann nicht ohne weiteres eine Urheberrechtsverletzung angenommen werden. Da nur Teile der Musik, nicht aber der Text übernommen wurde, liegt insoweit kein relevanter Eingriff in das Urheberrecht vor. Die ursprüngliche Verbindung zwischen Text und Musik ist urheberrechtlich nicht geschützt. Für einen urheberrechtlichen Schutz der Passagen aus den komponierten Musikstücken ist eine schöpferische Eigentümlichkeit der übernommenen Sequenzen erforderlich, die über ein routinemäßiges Schaffen hinausgeht.

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15. April 2015 Top-Urteil

Zur Darlegungslast bei Bewertungen im Internet

Sternchenbewertung auf einer Tafel mit Hand, die Kreide hält
Urteil des LG Frankfurt am Main vom 05.03.2015, Az.: 2-03 O 188/14

Der Betreiber eines Internetbewertungsportals haftet als sogenannter Hostprovider für die von Nutzern eingestellten Beiträge, da er die technische Möglichkeit der Plattform zur Verfügung gestellt hat. Den Verletzten trifft grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Voraussetzungen der Haftung. Der Hostprovider muss allerdings die von ihm vorgenommenen Handlungen zur Prüfung der Bewertung darlegen. Die Vorlage einer weitgehend unkenntlich gemachten Stellungnahme des Bewertenden, aus welcher kein tauglicher Beleg der Wahrheit der Äußerung hervorgeht, genügt hierfür nicht.

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14. April 2015

Sharehoster haftet für Rechtsverletzungen bereits ab Zugang eines Hinweises

In einem Oval voller Wörter erscheint das Wort "sharehoster"
Urteil des LG Hamburg vom 02.10.2014,Az.: 310 O 464/13

Wird der Betreiber eines Filehosting-Dienstes auf eine klare Rechtsverletzung bestimmter Werke hingewiesen, so haftet er ab diesem Zeitpunkt für etwaige Urheberrechtsverletzungen. Dabei ist nicht entscheidend, ob der Anbieter den Hinweis tatsächlich positiv zur Kenntnis genommen hat, sondern nur, ob ihm der Hinweis zugegangen ist.

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13. April 2015

Demo-Version einer Software auf Internetseite stellt öffentliche Zugänglichmachung einer Software dar

Binär-Zahlencode im einem blauen Raum
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 27.01.2015, Az.: 11 U 94/13

Wird auf einer Internetseite eine Demoversion mit vollem Nutzungsumfang zur Verwendung bereitgestellt, ist darin eine öffentliche Zugänglichmachung des Computerprogramms auch dann zu sehen, wenn eine Veröffentlichung des Quellcodes der Software tatsächlich nicht erfolgt ist. Für ein öffentliches Zugänglichmachen genügt vielmehr der Zugriff auf die graphische Benutzeroberfläche der geschützten Software. Eine Dekompilierung der Software zu Zwecken der Entfernung eines Google Analytics Tracking Codes aus Datenschutzgründen rechtfertigt indes ebenfalls nicht die Verletzung von Nutzungsrechten.

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10. April 2015

Zum markenrechtlichen Schutz eines selektiven Vertriebssystems

Drei verschiedene Parfümflaschen vor einem dunklen Hintergrund
Urteil des LG Hamburg vom 08.01.2015, Az.: 315 0 339/13

Die Verwendung von eigenen Werbemotiven, die den Eindruck erwecken, zum selektiven Vertriebssystem des Markeninhabers zu gehören, jedoch nicht der üblichen Markenästhetik der Marke entsprechen, ist unzulässig. So stellt auch ein Werbemotiv für Parfüm einer bekannten Marke, das nicht vom Markeninhaber stammt und dem Luxus- und Prestigecharakter des Parfüms und damit den vertraglichen Verpflichtung des selektiven Vertriebssystems widerspricht, eine Verletzung der Herkunfts-, der Werbe- und Kommunikationsfunktion der Marke, sowie eine Rufschädigung dar.

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09. April 2015

Zur Reichweite des Schutzbereichs eines eingetragenen Designs

dunkelbrauner alter Fahrradsattel, der abmontiert ist
Beschluss des OLG Frankfurt vom 17.11.2014, Az.: 6 W 96/14

Besteht für ein eingetragenes Design (hier: Fahrradsattel) nur ein geringer Gestaltungsspielraum, ist grundsätzlich auch dessen Schutzbereich gering. Dies gilt unabhängig von einer bereits bestehenden, hohen "qualitativen" Musterdichte auf dem betreffenden Warengebiet. Eine Erweiterung des Schutzumfangs ist jedoch möglich, wenn das Design einen so großen Abstand zu den bisher bekannten Formen aufweist, der größer ist, als es zur Begründung der Eigenart notwendig ist.

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08. April 2015

Werbeaussage „TÜV-geprüft“ ist nur unter näheren Angaben zulässig

Mann im Anzug zeigt mit seinem Finger auf die Aussage "Wir sind zertifiziert!"
Urteil des OLG Düsseldorf vom 25.11.2014, Az.: I-20 U 208/13

Eine Versandapotheke darf mit der Aussage „TÜV-geprüft“ nur werben, wenn sie hierzu nähere Angaben macht. Andernfalls handelt es sich um eine irreführende Werbung, da für den Verbraucher nicht ersichtlich ist, auf was genau sich die Prüfung bezieht. Für eine informationsgeleitete Entscheidung benötigt der Verkehr folglich die dem Zertifikat zugrunde liegenden Unterlagen, denen er den Gegenstand der Prüfung entnehmen kann. Diese Information ist für den Verbraucher von großer Bedeutung, da Zertifizierungen neutraler Stellen großen Einfluss auf dessen geschäftliche Entscheidung haben.

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08. April 2015

Kriterien der wettbewerblichen Eigenart von Werbeauftritten

Champagne in Eis Gläser mit Champagne gefüllt
Urteil des OLG Düsseldorf vom 16.10.2014, Az.: I-15 U 49/14

Hebt sich das Gesamterscheinungsbild eines Werbeauftritts trotz Übernahme einiger Gestaltungsmerkmale vom Original ab, so liegt lediglich eine nachschaffende Leistungsübernahme und keine Wettbewerbswidrigkeit vor. Auch der Serviervorschlag sowie die Verwendungsbestimmung in einem Werbeauftritt für Schaumweine stellt keine wettbewerbliche Eigenart dar. Maßgebliches Unterscheidungskriterium ist hier vielmehr die Herstellerkennzeichnung und Herkunftsbezeichnung. Die wettbewerbliche Eigenart wird durch Variationen in der Präsentation des Produkts nicht beeinträchtigt.

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01. April 2015

„Aktionssonnenbrille in gleicher Stärke dazu“ beim Kauf einer Brille wettbewerbswidrig

Sonnenbrille auf der Motorhaube mit Himmelhintergrund
Urteil des LG Flensburg vom 12.03.2014, Az.: 6 O 86/13

Die kostenlose Auslobung einer Sonnenbrille beim Erwerb einer Sehbrille stellt eine wettbewerbsrechtlich unzulässige Produktwerbung dar. Die Zuwendung eines Medizinprodukts ist nach dem Heilmittelwerbegesetz u. a. bei einem Mengenrabatt zulässig, welcher jedoch vorliegend nicht gegeben ist. Die Aktionssonnenbrille mit weitreichender UV-Schutzfunktion ist nicht mit der Korrekturbrille zu vergleichen, so dass es sich bei den Produkten weder um austauschbare noch gleiche Waren im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 b HWG handelt.

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31. März 2015

Irreführende Handlungen bei Wechsel des Telefonanbieters sind wettbewerbswidrig

Text einer Widerrufserklärung auf dem ein Kugelschreiber liegt
Urteil des OLG Düsseldorf vom 13.11.2014, Az.: I-15 U 55/14

Die Aufforderung eines Telefonanbieters an Neukunden, Rückwerbeaktionen des früheren Anbieters durch die Mitteilung zu unterbinden, dass der Kunde einen neuen Vertrag habe, dessen Widerrufsfrist bereits verstrichen sei, ist irreführend, wenn dadurch der Eindruck erweckt werden soll, dass der Kunde vertraglich gebunden ist, obwohl die Widerrufsfrist noch nicht einmal begonnen hatte.

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