Urteile aus der Kategorie „Verbraucherrecht“

13. Juli 2017

Markennennung in Subdomain kann irreführende Handlung sein

grafisch dargestellter Schriftzug "Subdomain" inmitten von Zahlenreihen, die aus 0 und 1 bestehen
Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 02.02.2017, Az.: 6 U 209/16

Wer als Online-Händler in seiner Subdomain den Markennamen eines bekannten Produktherstellers nennt, obgleich er dessen Produkte nur zu einem geringfügigen Teil veräußert, handelt in irreführender Weise. Denn der angesprochene Verkehrskreis erwartet aufgrund der äußeren Gestaltung der Anzeige eine Vielzahl von Produkten der entsprechenden Marke. Infolgedessen trifft der Verbraucher eine geschäftliche Handlung (Aufruf der Website), die er bei Kenntnis der wahren Umstände nicht getroffen hätte.

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10. Juli 2017

„000“-Platzhalter stellen unzulässige Impressumsangaben dar

Impressum auf Tastatur mit Paragraph
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 14.03.2017, Az.: 6 U 44/16

Werden im Impressum Angaben zum Registergericht, der Registernummer, der Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Wirtschaftsidentifikationsnummer jeweils nur mit „Nullen“ gekennzeichnet, so kann dies einen Wettbewerbsverstoß darstellen. Der Verbraucher entnimmt derartigen Angaben nicht ohne weiteres, dass der Webseitenbetreiber über entsprechende Registrierungen und Nummern nicht verfügt. Damit sind sie Angaben als mehrdeutig und infolgedessen auch als falsch anzusehen und fehlenden Angaben gleichzustellen. Es fehle in einem solchen Fall auch nicht an der Spürbarkeit, da die Angaben nicht nur unvollständig, sondern auch irreführend sind.

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10. Juli 2017

„Preis-Chaos“ im Möbelmarkt – Verkäufer muss auch bei mehreren Ausstattungsmöglichkeiten Gesamtpreis angeben

Sofaecke im Wohnhaus
Urteil des OLG Hamm vom 21.03.2017, Az.: 4 U 167/16

Der Betreiber eines Möbelhauses muss bei Einrichtungsgegenständen, die in mehreren Ausstattungsvarianten zusammengestellt werden können, einen für den Kunden eindeutig erkennbaren Gesamtpreis am Verkaufsgegenstand anbringen. Hierzu genügt es auch nicht, dass mehrere Preisschilder für die einzelnen Teile zum Beispiel einer Wohnwand oder einer Sofagarnitur ausgehangen sind, und sich der Kunde sodann den Gesamtpreis selbst „errechnen“ kann. Dies gilt selbst dann, wenn die Einrichtungsgegenstände individuell für jeden Kunden nach dessen Wünschen ausgesucht und hergestellt werden können. Ein solches für den Kunden unübersichtliches „Preis-Chaos“ verstoße gegen § 1 Abs. 1 S. 1 PAngV, welcher wiederum seine unionsrechtliche Grundlage in der Richtlinie 98/6/EG findet. Auch diese erfordert einen unmissverständlich erkennbaren und eindeutigen Verkaufspreis.

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03. Juli 2017

Online bestellte Getränke dürfen wegen Feiertagsgesetz nicht sonntags ausgeliefert werden

Getränkeanlieferung
Urteil des LG Münster vom 12.01.2017, Az.: 022 O 93/16

Öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die äußere Ruhe des Tages zu stören, sind gem. § 3 Feiertagsgesetz NW grundsätzlich verboten. Die Norm bezweckt auch die Wettbewerbsneutralität und ist deshalb eine Marktverhaltensregel i.S.d. § 3a UWG. Wer sonntags in einem pink-weißen Fahrzeug Getränke ausliefert, erweckt typischerweise ein werktägliches Erscheinungsbild. Ferner ist der dabei entstehende Lärm geeignet, die gesetzlich geschützte Ruhe zu stören. Mangels Ausnahmegenehmigung ist die Tätigkeit deshalb verboten und zu unterlassen.

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27. Juni 2017 Top-Urteil

Rein pflanzliche Produkte dürfen nicht wie Milchprodukte bezeichnet werden

Milchkuh auf Blumenwiese
Urteil des EuGH vom 14.06.2017, Az.: C-422/16

Art. 78 Abs. 2 und Anhang VII Teil III der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 des Rates sind dahin auszulegen, dass sie dem entgegenstehen, dass die Bezeichnung „Milch“ und die nach dieser Verordnung ausschließlich Milcherzeugnissen vorbehaltenen Bezeichnungen bei der Vermarktung oder Werbung zur Bezeichnung eines rein pflanzlichen Produkts verwendet werden, und zwar selbst dann, wenn diese Bezeichnungen durch klarstellende oder beschreibende Zusätze ergänzt werden, die auf den pflanzlichen Ursprung des in Rede stehenden Produkts hinweisen, es sei denn, das Erzeugnis ist in Anhang I des Beschlusses 2010/791/EU der Kommission vom 20. Dezember 2010 zur Festlegung des Verzeichnisses der Erzeugnisse gemäß Anhang XII Abschnitt III Nummer 1 Unterabsatz 2 der Verordnung Nr. 1234/2007 des Rates aufgeführt.

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27. Juni 2017

Unzulässige Servicepauschale und Bearbeitungsgebühr bei Online-Ticketverkauf

Online-Ticketkauf mit dem Handy
Urteil des HansOLG Bremen vom 15.06.2017, Az.: 5 U 16/16

Beim Online-Ticketverkauf dürfen keine Servicepauschalen für Tickets zum Selbstausdrucken und keine Bearbeitungsgebühren für den Ticketversand erhoben werden. Entsprechende Klauseln der allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Onlineanbieters von Veranstaltungstickets wurden für unwirksam erklärt. Derartige Klauseln sind sog. Preisnebenabreden, die einer inhaltlichen Kontrolle durch die Gerichte unterworfen sind. Das Gericht bewertete die verwendeten Klauseln als intransparent und als unangemessene Benachteiligung, da die Kosten der Vermittlungsleistung unzulässiger Weise auf den Kunden übertragen werden.

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26. Juni 2017

Dextro Energy darf nicht mit gesundheitsbezogenen Angaben werben

Traubenzucker
Urteil des EuGH vom 08.06.2017, Az.: C-296/16 P

Wer ein hauptsächlich aus Zucker bestehendes Produkt veräußert (hier: Dextro Energy Würfel Classic), darf nicht mit gesundheitsbezogenen Angaben werben. Infolge einer solchen Werbeaussage entsteht beim Verbraucher ein widersprüchliches und verwirrendes Signal, da er einerseits zum Verzehr von Zucker (hier: Glucose bzw. Traubenzucker) aufgerufen wird, ein solch übermäßiger Konsum jedoch andererseits den allgemein anerkannten Ernährungs- und Gesundheitsgrundsätzen auch i.S.d. Health-Claims-Verordnung (HCVO) zuwiderläuft. Eine andere Bewertung ergibt sich nicht daraus, dass für die beworbene Wirkung eine partiell wissenschaftliche Absicherung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) vorliegt.

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23. Juni 2017

Werbung mit Testergebnis muss konkreten Quellen-Hinweis enthalten

Füller liegt neben dem Schriftzug Testbericht
Urteil des OLG Köln vom 07.04.2017, Az.: 6 U 135/16

Wer seine Dienstleistungen mit Test-Ergebnissen bewirbt, muss dem Verbraucher leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar eine Fundstelle angeben, auf der die Testergebnisse einsehbar sind. Ein pauschaler Hinweis auf ein „Magazin X“ genügt hierfür nicht. Der Verbraucher könnte zwar mithilfe entsprechender Internet-Recherche die Ergebnisse auffinden. Da ihm diese Zwischenschritte gerade erspart bleiben sollen, müssen nähere Angaben, wie etwa Erscheinungsjahr oder Ausgabe hinzugefügt werden.

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22. Juni 2017

Kein Nutzungsausfallschaden bei Ersatzhandy ohne Internetfunktion

Geschäftsmann benutzt Handy
Urteil des LG Hagen vom 09.02.2017, Az.: 7 S 70/16

Ein Nutzungsausfallschaden ist nur erstattungsfähig, wenn die Benutzung der Sache für die eigenwirtschaftliche Lebensführung unabdingbar ist. Eine Person, die aufgrund eines defekten Handys ein Ersatzgerät zur Verfügung gestellt bekommt, mit welchem man zwar telefonieren, allerdings nicht im Internet surfen kann, steht kein Nutzungsausfall zu, sofern sie über ihren Festnetzanschluss Zugang zum Internet hat. Die Tatsache, dass kein mobiles Internet verwendet werden kann, stellt zwar eine Beeinträchtigung dar, jedoch keine signifikante Einschränkung der zentralen Lebensführung.

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