Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“
Keine Markeneintragungsfähigkeit eines LEGO-Bausteins
Fristwahrende Schriftsätze per Telefax
Ein Anwalt muss geeignete Vorkehrungen und Anweisungen für den Fall treffen, dass seinem Personal eine Absendung an eine richtige Faxnummer nicht gelingt, so dass zur Ausgangskontrolle regelmäßig auch die Überprüfung des ausgedruckten Sendeberichts gehört. Dies ist aus den richterlich entwickelten Sorgfaltspflichten bezüglich der fristwahrenden Übermittlung von Schriftsätzen per Telefax zu folgern.
Pflichten eines Telekommunikationsunternehmens bei Technischem Prüfbericht gemäß § 45i TKG
„Advoscout“ – „Anwaltscout“
Der Markennamen "Advoscout" ist aufgrund der Kombination eines veralteten deutschen Fachbegriffs mit erkennbaren lateinischen Wurzeln, "Advokat", mit einem modernen englischen, allenfalls neudeutschen Wort, "Scout", ein überraschender Gegensatz und somit vergleichsweise ungewöhnlich, so dass im im Gegensatz zu "Anwaltscout" die Unterscheidungskraft nicht abgesprochen werden kann. "Anwalt" als deutscher Begriff verbunden mit "Scout", was in den deutschen Sprachgebrauch eingeführt ist, kann in Kombination gerade nicht als Marke angemeldet werden.
Kostenerstattungsanspruch bei Mitwirkung eines Patentanwalts in einer Kennzeichenstreitsache
„heuteKino“ gegen die Heute Marken des ZDF
Die Kennzeichnungskraft einer Marke ist durch die Verwendung eines beschreibenden Begriffs, wie beispielsweise der Ausdruck "Heute", deutlich geschwächt. Zwar kann dies durch den Bekanntheitsgrad der Marke kompensiert werden, allerdings kann nur ein durchschnittlicher Schutzumfang erlangt werden.
Marktgleichwertigkeit
Für die Abgrenzung des relevanten Marktes in sachlicher, räumlicher und zeitlicher Hinsicht gilt das sog. Bedarfsmarktprinzip, wonach sämtliche Anbieter des jweiligen Handels miteinzubeziehen sind, soweit sie dem Kunden als sinnvolle Alternative zur Verfügung stehen. Spezialfachhändler, die regelmäßig nicht über eine große Angebotsbreite verfügen, sind keine sinvolle Einkaufsalternative gegenüber Vollsortimenter. Auch das Internet stellt gegenüber einem Verkaufsladen keine sinnvolle Alternative für den Verbraucher dar.
Namensnennung eines Mörders
Wird der Name eines verurteilten Straftäters in den Medien genannt, überwiegt das Informationsinteresse der Öffentlichkeit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Täters jedenfalls dann, wenn durch die identifizierende Berichterstattung über die Verhandlung jedenfalls keine neue oder zusätzliche Beeinträchtigung hervorgerufen wird und der Täter sich zu dieser Zeit nicht in Freiheit aufhält.
Höchstpreisgrenze für 0190-er Nummern
Die Höchstpreisgrenze für Mehrwertdienstleistungen über 0190-er Nummern gilt auch, wenn die Verbindung zuvor über eine Auskunftsnummer hergestellt wurde, da ansonsten der bezweckte Verbraucherschutz des § 43b TKG a. F. durch das Zwischenschalten einer Auskunftsnummer umgagnen werden kann. Dies gilt insbesondere, wenn sich der Betreiber der Auskunftsnummer im Vorfeld die Ansprüche des Mehrwertdienstanbieters gegen den Kunden abtreten lässt.

