Urteile aus der Kategorie „Markenrecht“

06. Dezember 2016

Verwechslungsgefahr der Marken „Matratzen“ und „Matratzen Concord“ bejaht

vier weiße Matratzen aufeinander gestapelt und eine fünfte Matratze lehnt an dem Stapel
Urteil des EuG vom 19.11.2015, Az.: T-526/14

Aus der Sicht des normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen spanischen Durchschnittsverbrauchers liegt zwischen den Marken „Matratzen“ (spanische Marke) und der Marke „Matratzen Concord“ (Unionsmarke) Verwechslungsgefahr vor. Schließlich ist ein begrifflicher Vergleich zwischen der älteren spanischen Marke und der angemeldeten Unionsmarke ohne Relevanz, da die ältere spanische und die angemeldete Unionsmarke keine Bedeutung für das aus den spanischen Durchschnittsverbrauchern bestehende maßgebliche Publikum haben und es folglich nicht an einen Begriff denken lassen.

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05. Dezember 2016

Keine Verwechslungsgefahr durch fehlende Warenähnlichkeit

Richterhammer mit Buch Markenrecht
Urteil des LG Düsseldorf vom 13.04.2016, Az.: 2a O 201/13

Das Bestehen einer Verwechslungsgefahr zwischen einer eingetragenen Marke und einem (nahezu) identischen Zeichen richtet sich entscheidend nach dem Vorliegen einer Warenähnlichkeit zwischen den gegenüberstehenden Produkten. Die erforderliche Warenähnlichkeit ergibt sich bereits weder aus dem Umstand, dass beide Waren durch denselben Großhändler vertrieben werden, noch aus dem Bestehen der Möglichkeit einer ergänzenden Nutzung, sofern sich die zu vergleichenden Produkte hinsichtlich ihrer stofflichen Beschaffenheit hinreichend unterscheiden und kein unentbehrlicher Zusammenhang zwischen den streitgegenständlichen Waren anzunehmen ist.

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02. Dezember 2016

Keine Verletzung von Markenrechten während eines Sonderangebots

Frau im Optikergeschäft probiert Brille
Urteil des OLG München vom 30.06.2016, Az.: 6 U 531/16

Bietet ein Optikerfachgeschäft in einem Sonderangebot Brillenfassungen einer älteren Kollektion eines Markenherstellers an, so liegt keine Markenverletzung vor. Ein verständiger Durchschnittsverbraucher versteht das Sonderangebot nicht als eine gemeinsame Sonderaktion des Markeninhabers mit dem werbenden Verkäufer. Auch wird ein Verbraucher gewöhnlich annehmen, dass der Kaufpreis reduziert wurde, weil es sich um einen Artikel aus einer älteren Kollektion handelt. Daher ist hierauf nicht gesondert hinzuweisen.

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22. November 2016

Wortmarke „Pippi Langstrumpf“ besitzt keine Unterscheidungskraft

Illustration von Pippi Langstrumpf und ihrem Pferd "Kleiner Onkel"
Beschluss des BPatG vom 17.10.2016, Az.: 27 W (pat) 59/13

Die seit 2002 eingetragene Wortmarke „Pippi Langstrumpf“ für die Dienstleistung „Beherbergung von Gästen“ muss gelöscht werden.Denn entgegen der Ansicht des deutschen Patent- und Markenamts besitzt die Wortmarke keine Unterscheidungskraft. Aufgrund der zahlreichen, denkbaren Assoziationen, welche die literarische Figur hervorruft, gehen die angesprochenen Verkehrskreise davon aus, dass die Beherbergung von Gästen sich speziell an den Bedürfnissen von Kindern orientiert und entsprechende Angebote wie Spielzeuge bereithält. Deshalb ist ein beschreibender Bezug der Beherbergungsdienstleistung im Hinblick auf Umgebung, Abenteuer und Erlebnisse gegeben, sodass dem Löschungsantrag stattzugeben ist.

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17. November 2016

Begriff „Universum“ nicht gleichbedeutend mit „universal“ und daher nicht freihaltebedürftig

weißes Warenzeichen vor rotem Hintergrund.
Beschluss des BPatG vom 13.09.2016, Az.: 25 W (pat) 87/14

Der Begriff "Universum" ist nicht freihaltebedürftig. Er leitet sich zwar vom lateinischen Wort universus ("ganz", "allgemein", "sämtlich") ab, bedeutet im deutschen Sprachgebrauch aber "Kosmos" oder "Weltall". Wörter toter Sprachen, zu denen auch Latein zählt, sind nach ständiger Rechtsprechung ohnehin nicht geeignet, Produkte unmittelbar zu beschreiben und eine Freihaltebedürftigkeit zu begründen, es sei denn, sie sind in den deutschen Sprachgebrauch eingegangen oder gehören auf dem entsprechenden Sachgebiet zur Fachsprache. Im Übrigen ist "Universum" auch nicht gleichbedeutend mit "universal".

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20. Oktober 2016

Keine Markenrechtsverletzung durch den Titel einer Frauenzeitschrift

Gestapelte Zeitschriften
Urteil des OLG Hamburg vom 12.05.2016, Az.: 3 U 129/14

Die Herausgabe einer periodisch erscheinenden Frauenzeitschrift stellt dann keine markengemäße Verwendung dar, wenn die Zeitschrift nicht bekannt ist. Es besteht keine Warenähnlichkeit zwischen „Liebesromanen“ und einer periodisch erscheinenden Frauenzeitschrift.

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19. Oktober 2016

Keine Kostenauferlegung im markenrechtlichen Widerspruchsverfahren nach Rücknahme Widerspruch

Richterhammer über Eurozeichen
Beschluss des BPatG vom 22.08.2016, Az.: 27 W (pat) 37/16

Im Rahmen einer markenrechtlichen Streitigkeit können einem Beteiligten die Kosten auferlegt werden, wenn dies der Billigkeit entspricht. In die Billigkeitsentscheidung fließen die Grundgedanken der Unterliegenshaftung und Kostenteilung und der Verfahrensausgang ein. Auch Art. 19 Abs. 4 GG findet Berücksichtigung. Nimmt der Widersprechende seinen Widerspruch in einem offenen Verfahren zurück, so gesteht er nicht die Aussichtlosigkeit seines Vorgehens ein. Die Einlegung des Widerspruchs verletzt auch keine Sorgfaltspflicht, solange ein Tatbestandsmerkmal zumindest diskussionswürdig ist. Damit ist es nicht billig, dem Widersprechenden die Kosten aufzuerlegen.

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30. September 2016 Top-Urteil

BGH entgegen dem BPatG: Sparkassen-Rot muss nicht gelöscht werden

rotes Schild mit der Aufschrift "BANK" in weißen Buchstaben
Beschluss des BGH vom 21.07.2016, Az.: I ZB 52/15

a) Im Rahmen einer Befragung zur Erstellung eines demoskopischen Gutachtens zur Verkehrsdurchsetzung ist mit der Eingangsfrage zu ermitteln, ob der Befragte das in Rede stehende Zeichen im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren und Dienstleistungen schon einmal wahrgenommen hat. Erst im Anschluss daran kann bei dem Personenkreis, der das Zeichen kennt, nachgefragt werden, ob er es als Hinweis auf ein ganz bestimmtes Unternehmen sieht. Dabei darf die Eingangsfrage den herkunftshinweisenden Charakter des Zeichens nicht bereits suggerieren.

b) Steht fest, dass mehrere Dienstleistungen unterschiedlicher Art typischerweise von einem einzigen Unternehmen erbracht werden (hier: Bankdienstleistungen für Privatkunden) und der angesprochene Verkehr erwartet, wenn er die wichtigste dieser Dienstleistungen in Anspruch nimmt (hier: Führung eines Girokontos), dass das Unternehmen auf Anfrage weitere Dienstleistungen (hier: Ausgabe von Debit- und Kreditkarten, Kredite, Geldanlagen usw.) anbietet, kann dieses Dienstleistungsbündel Gegenstand einer einzigen Befragung zur Verkehrsdurchsetzung eines Zeichens sein, das hierfür Geltung beansprucht.

c) Ein demoskopisches Gutachten kann den Nachweis der Verkehrsdurchsetzung erbringen, wenn es keine grundlegenden methodischen Mängel aufweist und nach Abschlägen einen Kennzeichnungsgrad von über 50% ergibt.

d) Ein demoskopisches Gutachten ist nicht geeignet, die Verkehrsdurchsetzung eines Zeichens zu widerlegen, wenn auf sein Ergebnis wegen methodischer Mängel Aufschläge gemacht werden müssen, die dazu führen, dass für das in Frage stehende Zeichen ein Kennzeichnungsgrad von über 50% erreicht wird.

e) Ebenso wie größere Zeiträume zwischen Anmeldetag und Zeitpunkt der Erstattung eines demoskopischen Gutachtens regelmäßig die Annahme ausschließen, das Gutachtenergebnis könne auf den Anmeldetag zurückbezogen werden, stehen größere Zeiträume zwischen der Erstattung eines demoskopischen Gutachtens und der Entscheidung über den Löschungsantrag im Regelfall dessen Verwertung im Rahmen der Prüfung einer Verkehrs-durchsetzung im Entscheidungszeitpunkt entgegen.

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30. September 2016

Standardklingelton „PLIM PLIM“ kann nicht als Unionsmarke eingetragen werden

Smartphone mit abgebildeter Glocke, die auf einen Klingelton hinweist
Pressemitteilung Nr. 93/16 des EuG zum Urteil vom 13.09.2016, Az.: T-408/15

Ein Alarm- oder Telefonklingelton kann grundsätzlich als Unionsmarke eingetragen werden, wenn er sich grafisch darstellen lässt. Allerdings kann ein Hörzeichen dann nicht markenrechtlich geschützt werden, wenn es sich bei diesem um einen allgemein üblichen Klingelton handelt, der nicht auffällt, dem Verbraucher nicht im Gedächtnis bleibt und dessen einzige besondere Eigenschaft die Wiederholung der Note ist. Ein solcher Klingelton ist banal und dient daher nicht als Hinweis auf eine betriebliche Herkunft, er weist keine Unterscheidungskraft auf.

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20. September 2016 Kommentar

Landgericht Köln spricht dem 1. FC Köln die Domain „fc.de“ zu

Beginn einer Domain-Adresse mit schwarzem Mauszeiger
Kommentar zum Urteil des LG Köln vom 09.08.2016, Az.: 33 O 250/15

Die kurze und einprägsame Domain „fc.de“ ist Gegenstand eines Rechtsstreits zwischen dem Bundesligaverein 1. FC Köln und einem durch die Kanzlei Hild & Kollegen vertretenen privaten Domaininhaber. Für die Kölner Richter, die vor kurzem ein erstinstanzliches Urteil in der Sache fällen mussten, steht fest: es gibt nur einen FC und zwar den 1. FC Köln. Die Auffassung, dass die Domainregistrierung eine Namensrechtsverletzung des Bundesligisten darstellt, ist jedoch nicht unumstritten.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig geworden. Das OLG Köln teilte in der Berufungsverhandlung mit, dass es nach vorläufiger Rechtssauffassung kein Namensrecht des 1. FC Köln an der Abkürzung „FC“ gebe, weil es sich dabei um die gängige Abkürzung für Fußballclub handele. Die Parteien haben sich daraufhin verglichen.

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