Urteile aus der Kategorie „Persönlichkeitsrecht“

14. Februar 2012

Gelöschte Bilder auf Facebook auch nach 3 Jahren noch abrufbar

Wie schon 2009 bekannt wurde, werden hochgeladene Bilder von Mitgliedern auf Facebook länger gespeichert als vom Benutzer selbst gewünscht. Scheinbar werden nach dem Löschen der Bilder durch den Benutzer, diese Bilder nicht vom Facebook-Server selbst entfernt, sondern sind in der Regel weiterhin durch die Eingabe des direkten Links aufrufbar. Facebook gab damals auf Anfrage an, dass man an dieser Problematik arbeiten würde und der zuständige Partnerdienstleister versucht, die Speicherzeit nach dem Löschen zu reduzieren. Jetzt im Jahre 2012, also nach mittlerweile über 3 Jahren, muss jedoch erneut festgestellt werden, dass die alten Fotos immer noch abrufbar sind.
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09. Dezember 2019 Top-Urteil

Recht auf Vergessen I: Online-Pressearchive können zu Schutzvorkehrungen gegen zeitlich unbegrenzte Verbreitung personenbezogener Berichte durch Suchmaschinen verpflichtet werden

Richterhammer auf Tastatur
Beschluss des BVerfG vom 06.11.2019, Az.: 1 BvR 16/13

Mit dem Beschluss »Recht auf Vergessen I« hat das BVerfG einer Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des BGH stattgegeben. Eine wegen Mordes verurteilte Person hatte von einem Presseverlag Unterlassung gefordert, weil über dessen Online-Archiv Presseberichte auffindbar waren, in denen unter namentlicher Nennung über seine mehr als 30 Jahre zurückliegende Verurteilung berichtet wurde. Der BGH hatte die Klage abgewiesen, da das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Beschwerdeführers durch das Bereithalten der beanstandeten Informationen im Internet nicht verletzt werde. Trotz des Zeitablaufs gibt es ein überwiegendes Interesse der Öffentlichkeit daran, sich über dieses bedeutende zeitgeschichtliche Ereignis zu informieren, da es sich um ein spektakuläres Kapitalverbrechen handelt. Nach Ansicht des BVerfG wäre es für den Verlag aber zumutbar gewesen, Vorkehrungen gegen die Auffindbarkeit der Artikel in Betracht zu ziehen. Trotz der gleichzeitigen Geltung der Unionsgrundrechte sind primär die deutschen Grundrechte zu prüfen und dabei die Meinungs- und Pressefreiheit gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht abzuwägen. Hier ist vor allem die Verbreitung von Informationen durch das Internet und deren langfristige Verfügbarkeit zu berücksichtigen.

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16. März 2010

Namensnennung hat zu unterbleiben

Urteil des LG Hamburg vom 15.01.2010, Az.: 325 O 200/09

Die Veröffentlichung von Schriftstücken im Internet aus einem Verfahren über die Rundfunkgebührenpflicht durch den Beklagten darf nicht unter Nennung des Namens des Klägers geschehen. Insbesondere hat dies zu unterbleiben, wenn sich der Kläger dadurch persönlicher Angriffe Dritter ausgesetzt sieht; das Informationsinteresse überwiegt das Allgemeine Persönlichkeitsrecht in einem solchen Fall nicht.
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18. August 2011

Anbieter einer Blogging-Plattform ist für beleidigende Äußerungen verantwortlich

Beschluss des LG Berlin vom 21.06.2011, Az.: 27 O 335/11

Der Anbieter einer Plattform für Blogger ist für beleidigende und verleumderische Äußerungen verantwortlich, die Nutzer seiner Plattform auf seiner Plattform verbreiten, wenn er trotz einer Abmahnung untätig geblieben ist. Da sich diese Persönlichkeitsrechtsverletzung in Deutschland auswirkt, ist deutsches Recht anwendbar.
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05. März 2013

Keine Anwendung des deutschen Datenschutzrechts für Facebook

Beschluss des VG Schleswig-Holstein vom 14.02.2013, Az.: 8 B 60/12 Einer deutschen Behörde ist es verwehrt, Facebook auf Grundlage deutschen Datenschutzrechts zu untersagen, Nutzerkonten alleine aufgrund der Nichtangabe oder nicht vollständiger Angabe von Daten bei der Registrierung, zu sperren und gegebenenfalls vom Nutzer eine Fotokopie des Personalausweises zur Verifizierung der angegebenen Daten zu verlangen. Ein solches Vorgehen von Facebook wäre zwar nach BDSG unzulässig. Die gesamte Verarbeitung der Daten aller nicht nordamerikanischen Nutzer erfolgt jedoch durch die irische Facebook Ltd., womit die Anwendung des BDSG ausgeschlossen ist.
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17. März 2017

Handyvideo eines Nachbarschaftsstreits verletzt das Persönlichkeitsrecht

Grafik, die ein rot umrandetes Verbotssymbol zeigt, auf welchem ein diagonal durchgestrichenes Smartphone abgebildet ist
Urteil des LG Duisburg vom 17.10.2016, Az.: 3 O 381/15

Bereits die Herstellung von Filmaufnahmen einer Person ohne Verbreitungsabsicht und innerhalb eines öffentlich zugänglichen Bereichs kann einen unzulässigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht begründen. Wenngleich sich der Abgebildete bei Aufzeichnung außerhalb seiner besonders geschützten Privatsphäre bewegt, so ist die Aufnahme nur dann als zulässig anzusehen, wenn das vorliegende Interesse des Filmenden bei Würdigung aller Gesamtumstände dem Interesse am Schutze des angegriffenen Persönlichkeitsrechtes überwiegt. Eine mögliche Einwilligung ist hierbei grundsätzlich unbeachtlich, wenn die umstrittene Äußerung im Rahmen eines emotionalen Streitgespräches entstand und daher erkennbare Zweifel an deren Ernsthaftigkeit bestehen.

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02. Mai 2011

Bundesgerichtshof verneint die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für Klage gegen Internetveröffentlichung ohne deutlichen Inlandsbezug

Pressemitteilung Nr. 50/2011 des BGH vom 29.03.2011, Az.: VI ZR 111/10

Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte im Rahmen von Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet ist davon abhängig, dass die beanstandeten verletzenden Inhalte einen deutlichen Bezug zum Inland aufweisen. Betreffen die Äußerungen lediglich einen rein privaten Reisebericht zweier Personen, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Deutschland haben und ist der Bericht weiter in russischer Sprache und kyrillischen Schriftzeichen verfasst, wird noch kein für eine deutsche Zuständigkeit notwendiger Inlandsbezug hergestellt.
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06. August 2013

Verbreitung von Portraits eines Prominenten

Urteil des OLG Düsseldorf vom 24.07.2013, Az.: I-20 U 190/12

Das Verbreiten eines Bildes über das Internet verstößt nicht gegen das Recht am eigenen Bild, wenn es einem höheren Interesse der Kunst dient. Das liegt aber nur dann vor, wenn das Bild über das rein handwerkliche Können hinaus einen weiteren Gehalt besitzt.

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03. September 2009

Keine anprangernde Veröffentlichung eines Urteils

Beschluss des Hanseatischen OLG Hamburg vom 09.07.2009, Az.: 7 W 56/07

Bei der Verbreitung eines bestimmten Urteils treffen hier zwei widerstreitende Positionen aufeinander, das Recht auf freie Meinungsäußerung des Antragsgegners und das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Antragstellers. Die Auseinandersetzung mit verschiedenen Äußerungen des Antragsgegners zum Umgang des Antragstellers mit Kritik stellt keine für die Öffentlichkeit erhebliche Information dar. Die Veröffentlichung dient allein der Anprangerung des Antragstellers.
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