Müssen Bilder bzw. Fotografien künstlerisch hochwertig sein?

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Bilder müssen sich keiner „Niveau-Kontrolle“ unterziehen, um urheberrechtlichen Schutz zu genießen. Im Urheberrecht wird nicht auf künstlerische Qualität oder Können abgestellt. Geschützt ist ein Werk dann, wenn es eine persönliche geistige Schöpfung darstellt, unabhängig davon, ob es „gut“ oder „schlecht“ aussieht oder künstlerisch besonders wertvoll ist. Daher sind sowohl Schnappschüsse von Laien, als auch Arbeiten vom Profi-Fotografen geschützt.

Kategorie(n): Bilderklau, Urheberrecht
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