Kann ich mich gegen die Eintragung einer neuen Marke wehren?

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Aufgrund der großen Masse an Neueintragungen von Marken kann es passieren, dass ein Zeichen ins Markenregister eingetragen wird, welche der eigenen Marke zum Verwechseln ähnlich ist. Inhaber eines älteren Markenrechts können sich gegen solche Eintragungen im Wege des sog. Widerspruchsverfahrens innerhalb einer Frist von drei Monaten nach der Eintragung wenden. Wenn Sie weitere Fragen zum Widerspruchsverfahren haben, besuchen Sie unsere Spezialseite zum Thema „Markenanmeldung“.

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