Sollte ich mein Zeichen als Unternehmenskennzeichen schützen lassen?

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Ein Unternehmenskennzeichen wird erworben, wenn ein Unternehmen unter einem bestimmten Namen oder Firma in gewissem Umfang im geschäftlichen Verkehr nach außen tätig wird und Unterscheidungs- bzw. Kennzeichnungskraft besitzt.

Vorteil ist, dass das Unternehmenskennzeichen nicht kostenpflichtig angemeldet werden muss, sondern schlichtweg benutzt werden muss, aber ebenso effektiv wie eine eingetragene Marke wirken kann.

Anders als eine Marke gewährt es jedoch häufig lediglich einen lokal begrenzten Schutz innerhalb der Region, in welcher das Unternehmen mit der Firmierung nach außen auftritt. Hieran ändert sich auch nichts dadurch, dass die Firma im Handelsregister eingetragen wird. Vielmehr läuft der Inhaber des Unternehmenskennzeichens Gefahr, dass durch die Eintragung ältere Markeninhaber eines identischen Zeichens auf den Firmennamen aufmerksam werden und ihn wegen einer Markenverletzung abmahnen.

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