Wer kann eine Marke anmelden?
Markenschutz ist längst kein Privileg mehr für große Wirtschaftsunternehmen. Neben juristische Personen, kleineren Unternehmen, mittelständischen Verbänden, Personengesellschaften wie Vereinen und Interessenvereinigungen können gem. § 7 MarkenG auch Privatpersonen Markeninhaber sein.
Es empfiehlt sich einen spezialisierten Fachanwalt etwa für gewerblichen Rechtsschutz zu beauftragen.
Kategorie(n): Markenanmeldung, Markenrecht