Wer kann eine Marke anmelden?

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Markenschutz ist längst kein Privileg mehr für große Wirtschaftsunternehmen. Neben juristische Personen, kleineren Unternehmen, mittelständischen Verbänden, Personengesellschaften wie Vereinen und Interessenvereinigungen können gem. § 7 MarkenG auch Privatpersonen Markeninhaber sein.

Es empfiehlt sich einen spezialisierten Fachanwalt etwa für gewerblichen Rechtsschutz zu beauftragen.

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