Wie kann der Inhaber einer Marke gegen Rechtsverletzungen am besten vorgehen?

[Gesamt: 0   Durchschnitt:  0/5]
2859 mal gelesen
0 Shares

Der Inhaber einer Marke ist zunächst berechtigt, Abmahnungen wegen einer Markenverletzung auszusprechen. Mit der abgeschlossenen Eintragung des Zeichens erhält nämlich allein der Markeninhaber das Recht, die Marke für die eingetragenen Waren- und Dienstleistungsklassen zu nutzen. Für weitere Informationen zum Thema Abmahnungen im Markenrecht möchten wir Sie auf unsere Spezialseite zum Thema hinweisen.

Oftmals ist es für den Rechteinhaber jedoch besonders wichtig, sofortige Maßnahmen gegen eine Markenverletzung vorzunehmen, insbesondere dann, wenn diese sehr schwerwiegend ist und größtmögliche Schäden vermieden werden sollen. Neben der Möglichkeit, auch hier eine sofortige Abmahnung verbunden mit der Aufforderung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, können Rechteinhaber ihre Rechte im Wege einer einstweiligen Verfügung geltend machen. Allerdings wird wegen der Eilbedürftigkeit hier oftmals gefordert, dass innerhalb von vier Wochen nach Kenntniserlangung gegen die Verletzungshandlung vorgegangen wird.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a